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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Richtig vererben

... damit der Nachlass geregelt ist

2018 wurde in Deutschland ein Vermögen von insgesamt etwa 84 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Doch bei der Nachlassverwaltung werden irrtümliche Annahmen und Halbweisheiten schnell zu Fallstricken.

Worauf es beim Vererben wirklich ankommt und wie sich Unstimmigkeiten und Ärger vermeiden lassen, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung.

Grundlage: die gesetzliche Erbfolge

Was mit dem Vermögen nach dem Tod eines Menschen passiert, regelt in Deutschland grundsätzlich das Erbrecht (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Buch 5 – Erbrecht). Es legt die Erbfolge fest, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Konkret bedeutet das: Familienmitglieder erben dann je nach Verwandtschaftsgrad, welcher in drei Ordnungen unterteilt ist. Die erste Ordnung bilden Kinder beziehungsweise Enkelkinder des Erblassers. Zur zweiten Ordnung gehören Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers, zur dritten schließlich Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erbberechtigten in absteigender Reihenfolge fest. „Hinterlässt der Verstorbene beispielsweise ein Kind, erben Familienmitglieder der zweiten und dritten Ordnung nichts“, so Wolfgang Müller. Eine Ausnahme sind Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner: Sie erben immer, obwohl sie nicht zur Verwandtschaft gehören. Dies ist im Ehegattenerbrecht (§ 1931 BGB) festgelegt.

Das Erbe selbst bestimmen

Wer seinen Nachlass unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge regeln will, sollte ein Testament verfassen. „Nur dann ist gewährleistet, dass der Nachlass nach den Vorstellungen des Verfassers verteilt wird“, betont der IDEAL-Experte. In einem Testament kann unter anderem festgelegt werden, wer erben oder wer vom Erbe ausgeschlossen werden soll. Grundsätzlich muss der Verfasser mindestens einen Erben benennen. Erben mehrere, bilden diese eine Erbengemeinschaft, die sich um die Aufteilung des Nachlasses kümmern muss. Wichtig zu wissen: Es werden sowohl Vermögen als auch mögliche Schulden vererbt. Sollten Verwandte erster Ordnung oder Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen werden, erhalten sie dennoch ihren sogenannten Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Außerdem ist es möglich, Auflagen und Bedingungen im Testament festzulegen, die mit dem Erbe verknüpft sind. Der Verfasser kann zum Beispiel die Bedingung aufstellen, dass ein Enkel sein Erbe erst dann erhalten soll, wenn er volljährig ist. „Dabei darf es sich allerdings nicht um Nötigung handeln: Vorschriften wie beispielsweise regelmäßige Besuche als Voraussetzung sind unwirksam“, weiß Müller. Wichtig: Die Formulierungen müssen klar und eindeutig sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Eine Sonderform der Nachlassregelung ist das Berliner Testament: Hier setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass Kinder erst nach dem Tod des zweiten Partners erben. Doch der Experte warnt: „Eine Änderung des Berliner Testaments ist nur durch beide Partner möglich. Stirbt einer der Eheleute, kann es nicht mehr geändert werden.“

Testament richtig aufsetzen

Damit das Testament rechtsgültig ist, muss es der Erblasser handschriftlich verfassen und unterzeichnen. Ein am Computer getippter oder von einer dritten Person handgeschriebener Text, den der Erblasser unterzeichnet, ist beispielsweise nicht ausreichend. Die Unterschrift sollte Vor- und Nachname umfassen und auf jeder Seite zu finden sein. Ebenfalls sollten Ort und Datum auf dem Dokument festgehalten werden. Fehlen diese Angaben, könnte die Gültigkeit angezweifelt werden. Der Rechtsexperte empfiehlt außerdem, das Dokument mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ zu überschreiben. So ist eindeutig, dass es sich um die Regelung des Nachlasses handelt. Außerdem muss der Erblasser testierfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt, und gesundheitlich in der Lage sein, ein Testament zu erstellen. Alternativ kann ein Testament auch vor dem Notar erstellt werden. Beide Möglichkeiten zur Erstellung eines Testaments sind rechtlich gleichwertig. Das notarielle Testament hat den Vorteil, dass häufige Formfehler – die zur Unwirksamkeit des Testaments führen können – vermieden werden.

Einmal geschrieben – für immer gültig?

„Ein Testament kann jederzeit ergänzt oder auch widerrufen werden“, weiß der IDEAL-Experte. Nicht vergessen: Ergänzungen ebenfalls mit der Hand vermerken und nochmals mit Vor- und Nachname, Datum und Ort unterzeichnen. „Wer sein Testament widerrufen möchte, sollte das Dokument am besten einfach vernichten“, rät Müller. Um sicherzugehen, dass der letzte Wille eindeutig formuliert und im Todesfall auch rechtsgültig ist, ist es grundsätzlich ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

Mehr Rechts-Tipps im IDEAL Magazin.

Foto: Pixabay

 

Veröffentlicht am: 27.09.2019

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