^

 

 Suche  | Sitemap  | Kontakt  | Impressum  | Datenschutz
       
Dienstag, 19. März 2024
   
 

Ich möchte Flüchtlinge unterstützen – was kann ich tun?

Informationen für ehrenamtliche Helfer

Jeden Tag kommen immer noch Tausende von Flüchtlingen in Deutschland an. Nach den Strapazen ihrer langen Reise durch Europa wollen sie möglichst bald wieder ein halbwegs normales Leben führen. Dabei sind sie jedoch erst einmal auf fremde Hilfe angewiesen.

Jeden Tag kommen immer noch Tausende von Flüchtlingen in Deutschland an. Nach den Strapazen ihrer langen Reise durch Europa wollen sie möglichst bald wieder ein halbwegs normales Leben führen. Dabei sind sie jedoch erst einmal auf fremde Hilfe angewiesen.

Die Hilfsbereitschaft hierzulande ist groß. Aber viele, die mit Spenden helfen oder sich tatkräftig engagieren wollen, wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) kennt die richtigen Anlaufstellen für ehrenamtliche Helfer und informiert über die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten sowie den notwendigen Versicherungsschutz.

Wer Flüchtlingen helfen möchte, für den ist die Stadt oder Gemeinde die beste Anlaufstelle: Sie informiert darüber, wo und in welcher Form Hilfe benötigt wird. Zudem finden sich natürlich auch im Internet viele Informationen über die Möglichkeiten, ehrenamtlich zu arbeiten oder Sachspenden abzugeben, zum Beispiel auf der Webseite www.wie-kann-ich-helfen.info. Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) ergänzt: „In manchen Städten gibt es zudem spezielle Vermittlungsstellen für ehrenamtliche Helfer wie zum Beispiel die Freiwilligenbörse oder die Freiwilligen-Agentur.”

Spenden und persönlicher Einsatz

Als Sachspenden sind vor allem saubere Kleidung, Taschen, Handys, Fahrräder, Busfahrkarten, Hygieneartikel sowie Sport- und Spielsachen gefragt. Diese können Freiwillige bei verschiedenen Organisationen wie Diakonie oder örtlichen Kleiderkammern abgeben. Hier ist es das Beste, sich bei der Gemeinde zu erkundigen oder auf deren Internetseite nachzuschauen. Meist werden dort Ansprechpartner genannt – etwa Hilfsorganisationen oder Freiwilligengruppen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätig sind und Spenden annehmen und verteilen. „Helfer erkundigen sich am besten vorher, was wirklich benötigt wird”, rät die D.A.S. Juristin.

Denn hin und wieder gibt es zum Beispiel Kleiderspendenstopps, weil die Lager der Organisationen vorübergehend voll sind. Persönlicher Einsatz und handwerkliches Geschick sind zum Beispiel beim Aufbau von Notunterkünften gefordert. Aber auch zum Sortieren von Spenden oder für die Betreuung von Flüchtlingen in Notunterkünften werden Helfer gesucht.

„Wer Geld spenden möchte, kann ganz gezielt konkrete Projekte unterstützen”, so Michaela Zientek. Derartige Spenden an gemeinnützige Organisationen sind übrigens bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig. Auch Sachspenden lassen sich absetzen, wenn ihr Wert in der Spendenbescheinigung beziffert werden kann, zum Beispiel durch einen Kaufbeleg. Bei gebrauchten Dingen muss der aktuelle Wert geschätzt werden, etwa anhand von Kleinanzeigen.

Deutsch lehren

Neben Geld-, Sachspenden und handwerklichen Arbeitsleistungen können hilfsbereite Menschen die Zuwanderer aber auch beim Erlernen der deutschen Sprache oder beim Kontakt mit den Behörden unterstützen. Zwar dürfen lediglich qualifizierte Lehrer Integrationskurse durchführen. Unter gewissen Umständen – insbesondere in der ersten Zeit des Aufenthalts – können aber auch Laien Deutschunterricht geben. „Welche Qualifikation hierbei Voraussetzung ist, hängt von der jeweiligen Träger-Organisation ab”, erklärt Michaela Zientek.

Unterbringung stellen

Wer lieber bei der Unterbringung helfen möchte, kann Flüchtlingen ein Quartier zur Verfügung stellen. Ansprechpartner ist hier zuerst die Gemeinde. Sie bezahlt – in Grenzen – auch Miete für die Unterbringung von Flüchtlingen. Stellt ein Helfer eine Wohnung formlos und kostenlos zur Verfügung, ist der Flüchtling Gast, nicht Mieter. Da es für Gäste keine Kündigungsfrist gibt, ist dies bei den Gemeinden nicht gern gesehen. „Wer helfen will, ohne daran zu verdienen, kann seine Wohnung gegen eine verbilligte Miete oder Erstattung der Betriebskosten anbieten. Wichtig ist ein Mietvertrag. So haben beide Seiten Sicherheit”, rät die Juristin des D.A.S. Leistungsservice. „Ist der Zuwanderer bereits als asylberechtigt anerkannt, schließt der Vermieter mit ihm einen Vertrag ab. Ist sein Status noch unklar, sind Vermieter und Gemeinde die Vertragspartner.” Ähnliches gilt, wenn jemand ein Zimmer einer Wohnung untervermieten möchte. Auch hier ist ein Vertrag, in diesem Fall ein Untermietvertrag, zu empfehlen. Vorher aber unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen!

Versicherungsschutz für freiwillige Helfer

Unter bestimmten Voraussetzungen sind ehrenamtliche Helfer gesetzlich unfallversichert. Übernehmen sie Tätigkeiten, die in den Aufgabenbereich der Kommunen fallen, genießen sie in der Regel auch den gleichen Versicherungsschutz wie die Beschäftigten der Kommune – vorausgesetzt, diese übernimmt die Organisation der Hilfsaktionen. „Das heißt: Die Kommune ist für die Einteilung und Überwachung der zu erledigenden Aufgaben zuständig, hat gegenüber den Helfern eine Weisungsbefugnis, stellt Organisationsmittel zur Verfügung, trägt die Kosten und tritt nach außen als Verantwortliche auf”, erläutert Michaela Zientek.

Der Versicherungsschutz gilt allerdings nicht für Spontanhelfer, die beispielsweise neuankommende Flüchtlinge am Bahnhof empfangen und mit Lebensmitteln versorgen. Denn ein allgemeiner Aufruf der Kommune mit der Bitte, sich zu engagieren, reicht hierfür nicht aus. Schließen sich ehrenamtliche Helfer unabhängig von der Gemeinde zusammen und hat diese Zusammenarbeit einen gewissen Organisationsgrad, können die Helfer als in der Wohlfahrtspflege tätige Personen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sein. Hier empfiehlt sich jedoch im Einzelfall eine Nachfrage bei der BGW.

Neben einem ausreichenden Unfallschutz sollten Helfer aber auch über eine Haftpflichtversicherung verfügen. „Während Vereine normalerweise eine Haftpflichtversicherung haben, die durch Vereinsmitglieder verursachte Schäden Dritter bezahlt, sind ehrenamtliche Tätigkeiten in der Privathaftpflicht nicht in jedem Fall versichert. Das kommt auf die jeweilige Gesellschaft und den Vertrag an”, weiß die D.A.S. Juristin. Am sichersten ist es daher immer, sich vor Aufnahme der ehrenamtlichen Arbeit bei den zuständigen Stellen über den konkreten Versicherungsschutz zu erkundigen.

 

Veröffentlicht am: 25.09.2015

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.