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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Wussten Sie, …?

… dass Sie sich in Zukunft beim Online-Banking doppelt ausweisen müssen?

Percy Wippler, Digitalexperte bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf: Am 14. September 2019 tritt die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 in Kraft. Ihr Ziel ist es, Zahlungen im Internet zukünftig sicherer zu gestalten.

Ab diesem Zeitpunkt muss sich jeder Verbraucher doppelt ausweisen, wenn er auf sein Online-Konto zugreifen oder im Internet per Kreditkarte oder PayPal zahlen möchte. Das bedeutet: Zusätzlich zu den bisherigen Sicherheitsmaßnahmen muss in Zukunft immer eine weitere Kundenauthentifizierung erfolgen. Sie soll es Betrügern erschweren, gestohlene Bank- oder Zugangsdaten zu missbrauchen. Wer online mit Kreditkarte zahlen möchte, muss neben Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode noch eine sogenannte Transaktionsnummer (TAN) eingeben oder sich per Fingerabdruck autorisieren. Um die TAN zu erhalten, benötigt der Bankkunde entweder die App seiner Bank (pushTAN) oder einen speziellen TAN-Generator im Taschenrechnerformat (chipTAN).

Die Zusendung einer TAN über SMS (mTAN) sieht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht mehr als sicher an. Wer Onlinebezahlverfahren wie etwa Paypal oder Paydirekt nutzt, wird ebenfalls mit der Eingabe eines zusätzlichen Sicherheitscodes rechnen müssen.

Quelle:
IDEAL Versicherung

 

Veröffentlicht am: 06.09.2019

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