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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Wer trinkt, fährt nicht!

DVR fordert ein absolutes Alkoholverbot am Steuer

„Es geht um die klare Regel: wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Christian Kellner zum Auftakt der Aktionswoche Alkohol 2017 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).

Alkohol am Steuer sei nach wie vor eine Hauptursache für Verkehrsunfälle. 2015 sind 256 Menschen durch Unfälle ums Leben gekommen, bei denen mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stand. „Auch wenn die Zahl der alkoholbedingten Unfälle insgesamt rückläufig ist, sie sind besonders folgenschwer: 7,4 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten sind 2015 aufgrund eines Alkoholunfalls ums Leben gekommen, das ist fast jeder 14. Unfalltote“, fasst Kellner zusammen.

Der DVR plädiert daher seit Jahren für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. „Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmer ist vorrangig gegenüber einer Teilgruppe, die trotz der Teilnahme am Straßenverkehr nicht auf den Konsum von Alkohol verzichten möchte“, so Kellner weiter. „Mit der Umsetzung eines Alkoholverbotes besteht die Chance, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten deutlich zu senken“, zeigt sich Kellner optimistisch. Zudem belegen die Ergebnisse mehrerer repräsentativer Umfragen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. In einer vom DVR in Auftrag gegebenen Befragung sprachen sich 59 Prozent für ein absolutes Alkoholverbot aus.

Alkoholunfälle werden meist am Wochenende und nachts verursacht. Während nur 7,8 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gezählt wurden, passiert fast die Hälfte der Alkoholunfälle (43 Prozent) in diesem Zeitraum. Von den 23.839 Unfällen mit Personenschaden, die sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ereigneten, war bei rund jedem vierten Alkohol im Spiel. Dabei fallen Frauen deutlich seltener durch Alkohol am Steuer auf als Männer. Ihr Anteil an den alkoholbedingten Unfällen liegt bei lediglich 14,8 Prozent.

Alkoholkonsum wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Die Gefahrenschwelle beginnt bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK). Der Gesetzgeber hat den Gefahrengrenzwert für die relative Fahruntüchtigkeit auf 0,5 Promille festgelegt. Bei diesem Wert ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, bereits doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand. Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit liebt bei 1,1 Promille, das Unfallrisiko ist hier zehnmal so hoch.

Auffällig ist, dass die alkoholisierten Unfallbeteiligten meist einen sehr hohen Promillewert aufweisen: Von insgesamt 13.361 Beteiligten im Jahr 2015 wiesen drei Viertel einen Wert höher als 1,1 auf, knapp 46 Prozent lagen sogar über 1,6 Promille und mussten ihre Fahreignung mittels einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unter Beweis stellen.

Insgesamt führen die derzeit im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankerten unterschiedlichen Grenzwerte laut DVR zu einer gewissen Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmern. Durch ein absolutes Alkoholverbot könne hier Klarheit geschaffen werden, die auch richtiges Verhalten fördern würde. „Die Erfahrung in der Präventionsarbeit zeigt: Je klarer Regeln sind, desto eindeutiger ist die Einhaltung der Vorschriften. Kein Alkohol am Steuer ist für jeden klar zu definieren“, ist sich Kellner sicher.

Neben der Forderung nach einem Alkoholverbot setzt sich der DVR auch dafür ein, sogenannte „Alko-Interlocks“ (atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren) einzuführen. „Der Einsatz dieser Geräte könnte in Zukunft vor allem den Alkoholauffälligen langfristige Fahrverbote verkürzen, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind. Wichtig sind in diesem Zusammenhang aber auch zusätzlich verpflichtende Reha-Gespräche. Denn – wie die Erfahrungen anderer Länder zeigen – werden ohne solch eine Gesprächsauflage viele Betroffene ziemlich schnell wieder rückfällig. Außerdem befürworten wir es natürlich sehr, wenn möglichst viele Unternehmen ‚Alkohol-Interlocks‘ präventiv in Lkw, Taxen, Schulbussen und im innerbetrieblichen Transport einsetzen würden, um so für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen“, erläutert der DVR-Hauptgeschäftsführer. Die Aktionswoche Alkohol sei für den DVR eine willkommene Möglichkeit, auf die Gefahren einer Alkoholfahrt hinzuweisen und die DHS im Rahmen dieser Kooperation zu unterstützen.

Foto: Katharina Wieland Müller / pixelio.de

 

Veröffentlicht am: 12.05.2017

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