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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Unfall mit dem Geschäftswagen

Was nun?



Passiert mit dem eigenen Firmenwagen ein Unfall, dann gibt es einiges zu bedenken und zu erledigen. Für den Umgang mit den Unfallkosten kommt es vor allem darauf an, ob die Fahrt betrieblich oder privat eingestuft wird.

Das Wichtigste vorab: Erstmaßnahmen am Unfallort

Unabhängig davon wie später der Schaden abgewickelt wird und wie sich der Umgang mit den Kosten gestaltet, müssen an der Unfallstelle verschiedene Erstmaßnahmen durchgeführt werden wie sie zum Beispiel auch die Verti Versicherung AG als Direktversicherer in ihrem Unfallratgeber empfiehlt. Oberstes Gebot ist stets die Sicherung der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Nachdem die Polizei und bei Bedarf auch der Krankenwagen informiert sind, sollten die persönlichen und versicherungsrelevanten Daten der Unfallbeteiligten aufgenommen werden. Im nächsten Schritt empfiehlt es sich, die Kfz-Versicherung zu informieren. Das geht per Telefon oder noch direkt an der Unfallstelle über Apps, die einige Versicherer heute schon zur Verfügung stellen.

Der Unfall – beruflich oder privat?

Je nachdem, auf welcher Fahrt man als Unternehmer gerade mit dem Dienstwagen unterwegs ist, wird ein Unfall unterschiedlich behandelt. Als betriebliche Fahrten gelten grundsätzlich folgende Wege:

Alle Kosten, die beim Unfall entstehen, sind auf diesen Fahrten Betriebsausgaben und können steuerlich mindernd abgesetzt werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Gibt es „private Gründe“, die den Unfall verursacht haben – dazu gehört zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss – sind die Unfallkosten nicht abzugsfähig und werden den privaten Lebensführungskosten zugerechnet. In Hinblick auf die Umsatzsteuer werden auch die nicht erstatteten Unfallkosten zur Gesamtsumme zugerechnet.

Passiert der Unfall mit dem Dienstwagen auf einer Privatfahrt, dann gehören auch die Unfallkosten zu den privaten Ausgaben. Allerdings ist hier genau zu beachten, wie der Dienstwagen steuerlich behandelt wird. Welche Kostenzuordnung bei Umwegfahrten angesetzt wird, hängt ebenfalls davon ab, ob der Umweg privat oder dienstlich veranlasst wurde.

Lesen Sie in unserem Artikel Keine Kollision mit dem Finanzamt Wichtiges rund um das Thema Firmenwagen und Steuern.

Bild 1: ©istock.com/FlairImages Bild 2. ©istock.com/IPGGutenbergUKLtd
Bild 2: ©istock.com/IPGGutenbergUKLtd

 

Veröffentlicht am: 07.11.2017

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