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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Steuerfreie Feiertagszuschläge

Ostern mehr verdienen

Ostern steht vor der Tür. Während sich die einen auf freie Tage im Kreise der Familie freuen, müssen andere arbeiten. Ob Krankenschwester, Koch oder Schichtarbeiter – wer einen entsprechenden Tarifvertrag hat, kann sich zumindest über Feiertagszuschläge freuen. Diese sind in einem bestimmten Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei, informiert die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).

Allerdings zahlen nicht alle Arbeitgeber Sonn- oder Feiertagszuschläge. Schon 2006 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass lediglich ein entsprechender Arbeitsausgleich verpflichtend ist. Ob es steuerfreie Zuschläge gibt, regelt dagegen ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der individuelle Arbeitsvertrag. Die Höhe der Freibeträge ist aber begrenzt, betont die Lohi. Für Sonntage sind 50 Prozent und für Feiertage in der Regel sogar 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Zahlt der Arbeitgeber einen höheren Zuschlag, verdient auch der Staat mit, denn auf die Differenz sind Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Aufmerksamkeit ist geboten, wenn die Zuschläge pauschal, zum Beispiel als Vorschuss, gewährt werden. Damit diese steuerfrei bleiben, ist später eine Einzelabrechnung notwendig, so die Lohi. Vor allem muss, um von der Steuerfreiheit zu profitieren, auch tatsächlich ein Zuschlag gezahlt worden sein. Hat eine Hotelangestellte an beiden Osterfeiertagen gearbeitet und möchte die ihr zustehenden Tage Freizeitausgleich nicht nutzen, sondern lieber ausgezahlt bekommen, werden Steuern abgezogen.

Ostersonntag ist in den meisten Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag


Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, richtet sich nach dem Arbeitsort. Arbeitsrechtlich gesehen ist der Ostersonntag beispielsweise nur in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag. In allen anderen Ländern gilt er als Sonntag. Gleiches gelte für den Pfingstsonntag. Ob es an diesen Tagen dennoch einen Feiertagszuschlag gibt, wird im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt. Ein Blick in die Unterlagen lohnt sich.

Mehr Infos gibt es in den Beratungsstellen der Lohi und unter
www.lohi.de.

 

Veröffentlicht am: 10.04.2017

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