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Dienstag, 19. März 2024
   
 

So klappt’s mit dem neuen Job

Tipps für’s Vorstellungsgespräch

Wenn Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, haben Sie schon den ersten Punktsieg erreicht: Sie haben den Arbeitgeber mit Ihren Bewerbungsunterlagen neugierig gemacht und sich in Papierform gut präsentiert.

Jetzt müssen Sie sich nur noch beim Bewerbungsgespräch unter Beweis stellen. Kein Grund, nervös zu werden! Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich am besten auf Ihr Vorstellungsgespräch vorbereiten und wie Sie sich während des Gespräches verhalten sollten.

Teil 1: Gute Vorbereitung ist alles
Nehmen Sie zum Vorstellungsgespräch am besten eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen, Ihren Lebenslauf, das Einladungsschreiben sowie Ihre relevanten Zeugnisse mit.

Achten Sie auf Ihr Aussehen. Das heißt, dass Sie Ihre Kleidung dem Berufsfeld anpassen. In der Versicherungsbranche kleidet man sich z. B. anders als bei einem IT-Startup. Ihr Outfit sollte ordentlich und gepflegt aussehen. Schmuck und Make-up tragen Sie am besten nur dezent, genauso wie Deo oder Parfüm. Weniger ist in diesem Fall mehr.

Informieren Sie sich gut über das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Bewerbungsgespräch haben. Es reicht nicht, wenn Sie nur ungefähr wissen, was das Unternehmen macht – selbst wenn Sie schon viel Arbeitserfahrung in Ihrer Branche haben. Nutzen Sie die Stellenanzeige, die Unternehmenshomepage, Zeitschriften, Arbeitsämter oder die Presse als Informationsquellen.

Wenn Sie diese Hinweise beherzigen, sind Sie gut auf Ihr Vorstellungsgespräch vorbereitet und für eventuelle Fragen gewappnet. Im zweiten Teil folgen Tipps, wie Sie sich am besten während des Vorstellungsgespräches verhalten sollten.

Teil 2: In der „Höhle des Löwen“
Es ist so weit: Sie sind zum Vorstellungsgespräch erschienen und sitzen Ihrem hoffentlich zukünftigen Chef gegenüber. Jetzt gibt es keinen Ausweg mehr – aber keine Panik: folgende Tipps helfen Ihnen, einen klasse Auftritt hinzulegen.

Treten Sie im Bewerbungsgespräch nicht großspurig auf. Wenn Sie selbstbewusst sind, ist das zwar grundsätzlich gut – aber finden Sie ein Gleichgewicht zwischen Selbstsicherheit und Bescheidenheit.
 
Antworten Sie nicht unüberlegt oder hastig, nachdem Sie eine Frage gestellt bekommen haben. Bedenken Sie Ihre Antwort zunächst kurz. Die Antwort, die Sie geben, sollte auch nicht zu knapp sein. Antworten Sie immer in ganzen Sätzen. Fallen Sie dem Personaler / Ihrem Gesprächspartner nicht ins Wort. Lassen Sie ihn ausreden. Sagen Sie immer die Wahrheit und fangen Sie nicht an, Ihrem Gegenüber Lügengeschichten aufzutischen. Wenn das auffliegt, können Sie noch Jahre nach der Probezeit fristlos gekündigt werden.

Der erste Eindruck ist bei einem Bewerbungsgespräch enorm wichtig. Schätzungen gehen davon aus, dass viele Personaler schon nach 90 Sekunden wissen, ob Sie Ihnen den Job geben wollen oder nicht. Versuchen Sie also, gelassen aufzutreten und verstellen Sie sich nicht. Vorgetäuschte Eigenschaften erkennt man sofort.

Lassen Sie sich durch hartnäckige Fragen, ein Stressinterview oder durch eine spontane Arbeitsprobe nicht aus der Ruhe bringen.

Achten Sie außerdem auf Ihre Gestik und Mimik. Sie sollten „laut“, das heißt selbstbewusst, sprechen und sich nicht hinter Ihren Armen „verstecken“. Beobachten Sie auch die Körpersprache Ihres Gegenübers. Schaut er gelangweilt, sollten Sie den Monolog über Ihre Doktorarbeit zügig beenden.

Teil 3: Darf der das? – „Verbotene“ Fragen
Ja, es gibt auch Fragen, die der Personaler nicht stellen darf – zum Beispiel zu Ihrer finanziellen, Ihrer familiären oder Ihrer gesundheitlichen Situation. Doch obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist, wird manchmal dennoch danach gefragt. Wahrscheinlich um zu sehen, wie Sie reagieren.

Wenn Ihnen solche Fragen begegnen, haben Sie drei Optionen:
Sie sagen die Wahrheit, da die Antwort zu Ihrem Vorteil wäre. (Wenn der Personaler Sie z.B. fragt, ob Sie eine Krankheit oder einen Kinderwunsch haben, beides aber nicht zutrifft.)

Sie antworten mit „Diese Frage möchte ich erst einmal nicht beantworten“. Wenn Sie das tun, fühlt sich Ihr Gegenüber aber womöglich in seiner Frage „bestätigt“. (Wenn Sie z.B. bei der Krankheitsfrage die Aussage verweigern, geht er vielleicht davon aus, dass Sie ihm eine Krankheit verheimlichen.)

Die dritte Möglichkeit: Sie lügen. Wenn eine Frage rechtlich nicht zugelassen ist, dürfen Sie zwar zur Notlüge greifen, ohne dass Sie mit Konsequenzen rechnen müssen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, bei Ihrem (potenziell) neuen Arbeitgeber nicht gleich mit einer Unwahrheit zu starten.

Obwohl die genannten Fragen in der Regel verboten sind, gibt es Ausnahmen. Und zwar dann, wenn der betreffende Aspekt einen Einfluss auf Ihre neue Tätigkeit hätte. Falls Sie zum Beispiel Redenschreiber für die SPD werden wollen, wäre eine Mitgliedschaft bei der CDU für Ihren künftigen Arbeitgeber durchaus von Interesse. 

Unter’m Strich gilt: Setzen Sie sich nicht zu stark unter Druck. Das Bewerbungsgespräch soll dem gegenseitigen Kennenlernen dienen und der Personaler ist auch „nur“ ein Mensch. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem nächsten Vorstellungsgespräch.

Quelle: Orizon GmbH
Bild: Pixabay

 

Veröffentlicht am: 14.03.2017

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