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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Richtig versichert im Ehrenamt

Tipps von der DVAG

Immer mehr Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig – aktuell etwa 31 Millionen. Doch viele Helfer vergessen dabei ihre eigene Absicherung. Die Experten der DVAG raten daher allen Ehrenamtlern, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls aufzustocken. Denn der gesetzliche Schutz ist nicht immer gegeben.

Sportvereine, Kirchengemeinden oder soziale Initiativen – ehrenamtliche Tätigkeiten werden immer beliebter. Mehr als 40 Prozent der Deutschen über 14 Jahre engagieren sich derzeit freiwillig, so das Ergebnis des letzten Freiwilligensurveys des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Doch was passiert bei einem Unfall oder wenn man selbst einen Schaden verursacht?

Helfer sollten ihren eigenen Schutz nicht vergessen – insbesondere, wenn die eigene ehrenamtliche Tätigkeit nicht versichert ist. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) empfehlen deshalb allen Ehrenamtlern, ihren Versicherungsstatus zu überprüfen und gegebenenfalls aufzustocken. Oft ist es sinnvoll, eine private Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

So vielfältig ehrenamtliches Engagement sein kann, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz geregelt. Nur wer sich unentgeltlich in Rettungsunternehmen oder Wohlfahrtsunternehmen sowie bei Kommunen, im Bildungswesen, bei Kirchen oder in gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten wie etwa das Freiwillige Soziale Jahr engagiert, ist in der Regel automatisch gesetzlich unfallversichert. „Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Ehrenamtler in jedem Fall erkundigen, ob ihre Tätigkeit versichert ist – gesetzlich oder über private Gruppenverträge des Trägers“, mahnen die DVAG-Experten.

Im privaten Engagement kein gesetzlicher Unfallschutz

Wer sich allerdings außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle engagiert und beispielsweise aus Eigeninitiative Flüchtlinge zu privaten Ausflügen einlädt oder Kleiderspenden für Obdachlose sammelt und diese dann verteilt, ist nicht gesetzlich versichert. „Kommt es dabei zum Unfall, wird der erlittene Schaden auch noch zum finanziellen Risiko, insbesondere bei dauerhaften Unfallfolgen wie Invalidität“, so die DVAG. Dabei gilt: Je schwerwiegender die bleibenden gesundheitlichen Folgen eines Unfalls sind, desto kostspieliger sind meist die späteren Ausgaben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung erst eine Rente zahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent gemindert ist. Eine private Unfallversicherung hingegen zahlt Beiträge meist schon bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad aus. Für reisefreudige Ehrenamtler gilt: Die private Unfallversicherung schützt weltweit und rund um die Uhr. So wären Helfer zum Beispiel auch beim Transport von Spenden in andere Länder versichert.

Privater Haftpflichtschutz ist unerlässlich

Zudem sollte jeder Erwachsene – unabhängig vom freiwilligen Engagement – eine private Haftpflichtversicherung abschließen, denn wer Personen- oder Sachschäden an Dritten verursacht, kann dafür haftbar gemacht werden. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sollte darauf geachtet werden, dass diese auch explizit in der Police aufgeführt sind.

 

Veröffentlicht am: 29.11.2017

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