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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Kreuzfahrt-Boom

Rundum abgesichert an Bord und an Land

Die Kreuzfahrtbranche boomt, auch immer mehr Deutsche gehen an Bord. Doch wer kommt für die Behandlungskosten auf, wenn ein Passagier auf hoher See erkrankt? Wer zahlt, wenn in die Kabine eingebrochen wird? Und was verändert sich beim Landgang? Die Experten der DVAG klären Fragen rund um den richtigen Versicherungsschutz.

Pool-Landschaften, Kinos, Kletterhallen – Kreuzfahrtschiffe bieten immer spannendere Aktivitäten für Groß und Klein. Auch viele Deutsche genießen die Vorteile einer Schiffsreise: Allein im vergangenen Jahr sind laut Statista rund 2,2 Millionen Deutsche an Bord gegangen, fast dreimal so viele wie noch zehn Jahre zuvor. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären darüber auf, welche Versicherungen auf Reisen nicht fehlen sollten.

Reicht meine gesetzliche Krankenversicherung an Bord aus?


Bei Landgängen greift die Versicherung wie bei einem normalen Urlaub im Ausland. Der gesetzliche Versicherungsschutz umfasst lediglich das, was die inländische Krankenkasse Versicherten zahlen würde. Dies gilt auch nur in europäischen Ländern und in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen getroffen hat.

Wer während der Kreuzfahrt jedoch ernsthaft erkrankt und zum Bordarzt muss, sollte wissen: Beim Versicherungsschutz auf dem Schiff kommt es nicht darauf an, in welchem Land man unterwegs ist, sondern in welchem Heimathafen das Schiff registriert ist. Achtung: Viele Schiffe fahren nicht unter europäischer Flagge! „Eine private Auslandskrankenversicherung ist in jedem Fall sinnvoll“, erklären die Versicherungsprofis der DVAG. „Sie deckt alle Eventualitäten ab, auch einen teuren Rücktransport per Helikopter ans Festland.“ Kostspielige Behandlungen an Bord, die oft privat abgerechnet werden, und der Rücktransport an Land oder ins Heimatland sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Brauche ich eine Reisegepäckversicherung?

„Wird in die Schiffskabine eingebrochen und der Laptop gestohlen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf, sofern diese eine Außenversicherung einschließt und Schiffsreisen nicht ausgenommen sind“
, wissen die DVAG-Berater. Hat man eine solche nicht abgeschlossen oder will sein Gepäck unterwegs absichern, bietet sich eine Reisegepäckversicherung an.

Welche Versicherungen brauche ich noch für die Reise?


Sowohl zuhause als auch auf Reisen gilt: Eine private Haftpflicht- und eine Unfallversicherung sind auf jeden Fall ratsam. Denn ein Unfall oder ein versehentliches Malheur kann leicht passieren und dabei gravierend ins Geld gehen.

Tipp: Meist sind diese Versicherungen auch im Ausland gültig. Passagiere sollten ihre Policen vor der Reise sicherheitshalber noch mal überprüfen.

Foto: Pixabay

 

Veröffentlicht am: 05.05.2018

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