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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Im Ehrenamt auf der sicheren Seite

Versicherungs-Tipp der IDEAL Versicherung

Das Ehrenamt ist in unserer Gesellschaft fest verankert. Indem sie unentgeltlich etwas fürs Gemeinwohl tun, leisten die Freiwilligen einen wichtigen sozialen Beitrag.

Doch wodurch sich ein Ehrenamt eigentlich auszeichnet, welche Anlaufstellen es für Interessierte gibt und wie es um den Versicherungsschutz steht, weiß Ramona Paul, Versicherungsexpertin bei der IDEAL Versicherung.

Anlaufstellen für Interessierte

Im alltäglichen Leben, beispielsweise in Sport- und Kulturvereinen, ist der Einsatz freiwilliger Helfer allgegenwärtig. Der Lohn für ihr Engagement ist dabei in der Regel nicht finanziell – manchmal erhalten die Helfer allerdings eine sogenannte „Aufwandsentschädigung“. Vielmehr geht es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit darum, etwas Gutes bewirken zu wollen. Doch was genau ist ein Ehrenamt eigentlich? Dazu die Versicherungsexpertin Ramona Paul: „Eine ehrenamtliche Tätigkeit zeichnet sich juristisch gesehen durch fünf Merkmale aus: Sie ist freiwillig und unentgeltlich, wird dauerhaft und auf organisierte Weise ausgeübt und der Einsatz kommt dem Gemeinwohl zugute".

Ehrenamtliche Initiativen werden meist auf regionaler Ebene organisiert. „Viele Stadtverwaltungen und Landkreise stellen ihren Bürgern im Internet Informationen bereit, die ihnen den Einstieg in die Freiwilligenarbeit erleichtern“, weiß Ramona Paul. Darüber hinaus gibt es auch örtliche und überregionale Freiwilligenagenturen, die Interessierten Orientierung bieten und bei der Suche nach einem geeigneten Ehrenamt unterstützen – so zum Beispiel die Stiftung „Gute Tat“ für die Metropolen München, Berlin und Hamburg.

Versicherungsschutz – ja oder nein?

Ehrenamtliche sind häufig über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch es gibt Einschränkungen: „Ob der gesetzliche Schutz greift, hängt von der Form der Tätigkeit ab. In bestimmten Bereichen fällt das persönliche Engagement nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII)“, weiß die IDEAL Expertin. Deshalb sollten sich Interessierte zu Beginn informieren, welche Regelungen für welche Ehrenämter gelten. Gesetzlich versichert sind zum Beispiel der „Krötentransport“ im Auftrag der Naturschutzbehörde, der Besuchsdienst im Seniorenheim oder das Ministrieren in der Kirche – die Mitarbeit in einer Selbsthilfe- oder Seniorengruppe hingegen nicht.

Darüber hinaus haben einige Unfallkassen der Länder den Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige in einigen Bundesländern ausgeweitet: Eine sogenannte „Pflichtversicherung kraft Satzung“ gibt es in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Sie versichert alle Personen, die sich nicht freiwillig versichern können und die einer unentgeltlichen, dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit nachgehen. Voraussetzung ist außerdem, dass nicht nur die Organisation einen gemeinnützigen Charakter hat oder gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Zwecke unterstützt: Auch die tatsächliche Tätigkeit muss einen gemeinnützigen oder mildtätigen Hintergrund haben.

Beispiele hierfür wären etwa Personen, die im Auftrag einer Stiftung Kindern und Jugendlichen Kunst und Kultur vermitteln, aber auch Mitglieder von Karnevalsvereinen. Ehrenamtliche, die nicht gesetzlich versichert sind, können sich außerdem für bestimmte Tätigkeiten freiwillig versichern lassen. In vielen Fällen ist der Versicherungsschutz über eine Gruppenversicherung der gemeinnützigen Organisation beziehungsweise des Verbands geregelt. Wie die Versicherungssituation im Detail aussieht, können Interessierte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfahren, das mit einer umfassenden Broschüre und einem Bürgertelefon rund um das Thema Unfallversicherung im Ehrenamt informiert (Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr: 030 221 911 002).

Private Haftpflichtversicherung: dringend empfohlen

Neben Unfällen kann es im Ehrenamt auch vorkommen, dass engagierte Helfer Dinge beschädigen oder andere Personen verletzen. Etwa, wenn der Leiter des örtlichen Musikvereins versehentlich die wertvolle Geige eines Vereinsmitglieds fallen lässt. Die Frage nach der Haftung bei Sach- oder Personenschäden ist im Bereich des Ehrenamts allerdings nicht einheitlich geregelt. „Ehrenamtliche sollten sich bei ihrer Organisation erkundigen, ob eine private Gruppenhaftpflichtversicherung für die Mitglieder existiert“, empfiehlt daher Paul.

Diejenigen, die sich nicht bei einem Träger engagieren, können unter Umständen auch die Sammel-Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche der Bundesländer in Anspruch nehmen. Generell ist es ratsam, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Hierbei sollten Versicherte den Vertrag daraufhin prüfen, ob und in welchem Umfang die Versicherung das Haftungsrisiko für ihre ehrenamtliche Tätigkeit übernimmt.

Mehr Versicherungs-Tipps im IDEAL Magazin.

Foto: Pixabay

 

Veröffentlicht am: 16.08.2019

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