Die BarmeniaGothaer stellt ihren vollversicherten Müttern ab Juni 2025 neue Krankentagegeld-Leistungen nach Fehlgeburt zur Verfügung. „Eine Fehlgeburt ist ein sehr belastender Moment, sowohl körperlich, emotional als auch seelisch.
Wir möchten Mütter in dieser schwierigen Situation einfühlsam und zuverlässig begleiten und mit der Leistung unterstützen, die ihnen zusteht“, unterstreicht Katja Ehmer, Bereichsleiterin Gesund und Unternehmerkunden. Deshalb hat die BarmeniaGothaer ihre Leistungen entsprechend angepasst.
Frauen sind nach einer Fehlgeburt einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt, die eine sofortige Beschäftigung häufig unmöglich macht. Bislang mussten die betroffenen Frauen dann um eine Krankschreibung bitten. Mit der Neuregelung der Mutterschutzfrist bei Fehlgeburt besteht ausdrücklich ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die Frau möchte ausdrücklich weiterarbeiten.
Der Krankentagegeld-Anspruch besteht analog gesetzlichen Leistungen je nach Schutzfrist:
- bis zu zwei Wochen ab der 13. Woche
- bis zu sechs Wochen ab der 17. Woche und
- bis zu acht Wochen ab der 20. Woche.
Weitere Informationen gibt es unter www.barmeniagothaer.de oder in den Leistungsbereichen der Barmenia bzw. Gothaer Krankenversicherung.
Foto: Pixabay