Führerscheine  sollen in Zukunft EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Damit  das umgesetzt werden kann, müssen in den kommenden Jahren Millionen von  Führerscheinen umgetauscht werden. In Deutschland gibt es dafür einen  zeitlichen Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr  des Führerscheins richtet. 
Bis zum 19. Januar 2023 waren die  Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe. Nun sind  die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Ihre Umtauschfrist ist der 19. Januar  2024 – wenn ihr Papierführerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998  ausgestellt wurde. Der Umtausch der umgangsprachlich auch als „Lappen“  bezeichneten Fahrerlaubnis ist verpflichtend. Um den Führerschein  rechtzeitig vor der Umtauschfrist ausgetauscht zu haben, empfiehlt der  ADAC sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern.
Wer bereits  einen alten Scheckkartenführerschein besitzt, muss nicht auf das  Geburtsjahr achten. Die Fristen richten sich dann nach dem  Ausstellungsjahr. Scheckkarten der Jahre 1999 bis 2001 müssen bis zum  19. Januar 2026 umgetauscht werden, die von 2002 bis 2004 bis zum 19.  Januar 2027 usw.. Wer vor 1953 geboren ist, hat es am einfachsten: Der  Stichtag für den Umtausch des alten Führerscheins ist immer der 19.  Januar 2033.
Für den Umtausch muss bei der örtlichen  Führerscheinstelle ein Antrag gestellt werden. Benötigt werden dafür ein  gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle  Führerschein. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Das neue Dokument ist 15  Jahre gültig.
Der ADAC betont, dass mit Ablauf der Frist nicht  die Fahrerlaubnis an sich erlischt. Lediglich das Führerscheindokument  verliert seine Gültigkeit. Wird man ohne gültigen Führerschein erwischt,  begeht man deshalb zwar keine Straftat aufgrund Fahrens ohne  Fahrerlaubnis, es wird jedoch ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro  fällig. Auch im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der  Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.
Deutschlandweit  müssen rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Das betrifft  etwa 15 Millionen Papierführerscheine (die bis zum 31. Dezember 1998  ausgestellt wurden) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine  (die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben  wurden). Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033  abgeschlossen sein. (aum)
Foto: Autoren-Union Mobilität

