Die Reiselust der Deutschen ist ungebrochen. Und wenn es mit dem Flieger zu den Traumzielen geht, sind in der Regel auch diverse elektronische Geräte wie Smartphone, Tablet, Kamera und Powerbank mit von der Partie. Allerdings, in den meisten Geräten sind Lithium-Ionen-Akkus verbaut, die viel Energie auf kleinem Raum speichern können. Doch gerade deswegen unterliegen die kleinen Stromspeicher auf Flügen erhöhten Sicherheitsanforderungen.
Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung IATA weist in ihren Merkblättern darauf hin, was Passagiere beachten müssen, wenn sie tragbare elektronische Geräte und Ersatzbatterien im Flugzeug mitnehmen, die mit Lithium-Ionen- oder Lithium-Metallzellen ausgestattet sind:
• Gepäck. Smartphones, Tablet PCs, Laptops oder Kameras dürfen sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck mitgenommen werden.
• Ersatzbatterien für tragbare elektronische Geräte dürfen dagegen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Powerbanks werden dabei als Ersatz-Batterien angesehen. ”Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein”, erklärt Thomas Schneider, Gefahrgutexperte bei DEKRA. ”Zum Beispiel durch eine Original-Einzelhandelsverpackung oder durch anderweitiges Isolieren der Pole, wie etwa das Überkleben der ungeschützten Pole mit Klebeband oder durch Einsetzen jeder Batterie in einen eigenen Kunststoffbeutel oder eine schützende Tasche.” Auch Elektronische Zigaretten mit Batterien, dürfen nur ins Handgepäck und müssen vor unbeabsichtigter Inbetriebnahme geschützt sein.
• Keine Billigbatterien. Batterien müssen den festgelegten Anforderungen eines UN-Handbuchs entsprechen. Das heißt: „Finger weg von Billigbatterien oder irgendwelchen selbstgebastelten Batterien, die diese Anforderungen nicht erfüllen. Auch beschädigte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden”, warnt Schneider.
• Ausschalten. Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen komplett ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. Die Zahl der tragbaren elektronischen Geräte ist pro Person auf 15 Stück begrenzt.
• Höchstwerte. Lithium-Ionen-Batterien und auch Ersatzbatterien dürfen eine Nennenergie von höchstens 100 Wh haben; in Lithium-Metall-Batterien sind 2 Gramm Lithium die Obergrenze. Für stärkere Batterien ist die ausdrückliche Genehmigung des Luftfahrtunternehmens erforderlich. (DEKRA Info)
Quelle: DEKRA
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