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Dienstag, 3. Dezember 2024
   
 

Wegzugsteuer: ein Argument mehr für Luxemburg

... von Michael Patzelt, Head of Sales DACH bei Moventum


Die Wegzugsteuer wird verschärft. Bei Übertragungen von Vermögen ins Ausland greift der deutsche Fiskus künftig stärker zu. „Gerade für Menschen, die häufiger aus beruflichen Gründen den Lebensmittelpunkt verlagern, kann dies durchaus ein Thema werden“, sagt Michael Patzelt, Head of Sales DACH bei Moventum. „Damit zeigt sich einmal mehr der Vorteil, Vermögen in einem stabilen und international ausgerichteten Finanzzentrum wie Luxemburg zu halten.“ Luxemburg bietet die Rahmenbedingungen, um Anlegern aus aller Welt bestmögliche Lösungen anzubieten.

Bereits im Jahr 2022 wurden die Regelungen für Vermögensübertragungen in das Ausland verschärft. Nun geht man noch einen Schritt weiter: Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. In diesem Zuge ändert sich auch die Ausgestaltung der Wegzugsteuer. Damit wird künftig nicht nur die Übertragung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften belastet, sondern auch von Anteilen an Spezial- und Investmentfonds ab einer gewissen Schwelle. „Diese Schwellen könnten zukünftig auch abgesenkt werden“, so Patzelt. Damit fielen weitere Vermögen unter die Steuerpflicht.

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Finanzplatz Luxemburg an Bedeutung – besonders für Menschen, die durch berufliche oder private Umzüge regelmäßig mit verschiedenen Rechtssystemen konfrontiert sind und die für ihre Finanzanlagen eine effiziente und flexible Verwaltung brauchen. Luxemburg hat sich weltweit als eines der führenden Finanzzentren etabliert. Über 125 Banken aus 27 Ländern sowie die starke Präsenz globaler Vermögensverwalter verdeutlichen die internationale Ausrichtung des Finanzplatzes. Als zweitgrößtes Fondszentrum der Welt – nach den USA – bietet Luxemburg große Vorteile für die Aufbewahrung von Kapital und eine strenge Regulierung durch die Finanzaufsicht CSSF.

Dabei ist klar, dass im Rahmen der Wegzugsbesteuerung alle Depotinhalte im In- und Ausland beim Finanzamt angegeben werden müssen. Es bleibt aber der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung, weil die Angabe der Gewinne in der Steuererklärung aus der Erträgnisaufstellung erfolgt und nicht wie bei deutschen Banken, die alle Informationen einschließlich Vorabpauschale direkt an das Finanzamt melden und abführen. Wie stark nationale Regelungen internationale Bank- und Anlageverbindungen erschweren können, hat der EU-Austritt Großbritanniens gezeigt. Mit dem Brexit verloren Tausende britische Expats den Zugang zu ihren Bankkonten, als britische Banken ihren Service in der EU einstellen mussten. Dies führte zu erheblichen Problemen, insbesondere bei der Verwaltung von Altersvorsorge und langfristigen Anlagen.

Luxemburg bietet hier eine optimale Lösung: Steuerstundungseffekte und die internationale Kompatibilität des Finanzplatzes ermöglichen eine langfristige grenzüberschreitende Planung und Absicherung von Vermögen. „Expats profitieren dort von einem umfassenden Angebot an Finanzprodukten und Dienstleistungen“, so Patzelt. Zudem hat sich das Land als Vorreiter im Bereich nachhaltiger Investments etabliert.

Ein Haus wie Moventum mit Kunden aus 124 Ländern bietet eine Plattform, die nahtlos internationale Standards erfüllt. Depots in verschiedenen Währungen – darunter Euro, US-Dollar und Schweizer Franken – sorgen für Flexibilität. „Ein solcher Service ist ideal für Expats, da so sichergestellt ist, dass Finanzanlagen unabhängig von Wohn- oder Arbeitsort einfach verwaltet werden können“, sagt Patzelt. „Mit Luxemburg als Basis“, so Patzelt, „bleiben Finanzanlagen flexibel, unabhängig davon, wohin der Lebensmittelpunkt verlagert wird.“

 

Veröffentlicht am: 30.11.2024

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