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Samstag, 27. Juli 2024
   
 

Strengere Regeln für Fondsnamen

Über 1600 Fonds müssen sich umbenennen

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) erhöht den Druck. Künftig müssen Fonds, die in ihren Namen ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, entweder die neuen Portfolioanforderungen erfüllen oder ihre Namen ändern. Das gibt die finale Leitlinie für Fondsnamen vor, die die ESMA kürzlich veröffentlichte.

"Obwohl es unmöglich ist, den vollen Einfluss dieser Richtlinie vorherzusagen, erwarten wir, dass sie erhebliche Auswirkungen haben wird. Sie hat das Potenzial, die ESG-Fondslandschaft in Europa komplett umzugestalten, weil möglicherweise Tausende von ESG-Fonds von den neuen Vorgaben betroffen sind“, schreibt Hortense Bioy, Head of Sustainable Investing Research bei Morningstar Sustainalytics, in ihrem aktuellen Bericht.

Gleichzeitig warnt sie vor übereilten Schlussfolgerungen: „Es ist verlockend anzunehmen, dass die bevorstehende große Umstrukturierung bedeutet, viele ESG-Fonds hätten möglicherweise Greenwashing betrieben. Die Realität ist jedoch, dass es bisher keine Standards gab und dass es sich um ein komplexes Thema handelt", so Bioy. „Die Leitlinie hat den Vorteil, dass sie Mindeststandards für ESG-Produkte festlegt und den Anlegern hoffentlich mehr Klarheit darüber verschafft, in was sie investieren."

Aktien verkaufen oder Image ändern

In dem Bericht haben Bioy und ihr Team rund 4.300 Fonds mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in ihrem Namen identifiziert, die in den Anwendungsbereich der neuen Richtlinie fallen könnten. Von den 2.500 Fonds, über die Daten zu Aktienbeständen vorliegen, sind mehr als 1.600 in mindestens einer Aktie investiert, die möglicherweise gegen die Ausschlussregeln der Paris-Aligned Benchmark (PAB) und der Climate Transition Benchmark (CTB) verstößt.

„Das heißt, rund zwei Drittel der von uns identifizierten Fonds müssen sich möglicherweise entscheiden, ob sie sich entweder von diesen Titeln trennen oder ihr Image ändern“, so Bioy „Würden alle diese Fonds ihre Namen behalten und sich stattdessen von nicht-nachhaltigen Aktien trennen, könnte das zu Verkäufen im Wert von bis zu 40 Milliarden US-Dollar führen.“

Potenzielle Veräußerungen könnten insbesondere in den Sektoren Energie, Industrie – etwa Eisenbahnen und Verteidigung – sowie bei Grundstoffen erfolgen. Gemessen am Marktwert würden die Verkäufe in den USA, Frankreich und China am stärksten ins Gewicht fallen, gemessen an der Zahl der Unternehmen in China, den USA und Indien. Zu den am stärksten betroffenen Aktien gehören TotalEnergies, Tencent Holdings, Ecolab und Shell.

„Aufgrund der strengen PAB-Ausschlüsse erwarten wir, dass viele Fonds ‚ESG‘ und verwandte Begriffe aus ihren Namen streichen werden, einige werden sich als Transformationsfonds neu positionieren. Für sie gelten die weniger strengen CTB-Ausschlüsse, sofern sie einen klaren und messbaren Übergangspfad nachweisen können“, Bioy.

Für den Fall, dass die Mindestschwelle für eine „bedeutende“ Allokation in nachhaltigen Investments auf 30 Prozent festgelegt wird, rechnet Bioy damit, dass bestenfalls nur 56 Prozent der Fonds mit dem Begriff „nachhaltig“ in ihrem Namen diesen Begriff beibehalten könnten. Die restlichen 44 Prozent der Fonds müssten ihre Allokation in nachhaltigen Investments erhöhen, ihre nachhaltige Anlagemethode anpassen oder sich umbenennen.

 

Veröffentlicht am: 11.06.2024

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