
In der kommenden Handelswoche rücken die Zinsentscheide der großen Zentralbanken in den Fokus der Finanzmärkte und sorgen aus Anlegersicht für eine willkommene Ablenkung vom zuletzt dominierenden Konflikt im Nahen Osten. Dazu teilt Dr. Björn Ohl, Ökonom der apoBank, mit:
Am Mittwochabend steht zunächst der Zinsentscheid der US-Notenbank Fed im Mittelpunkt. Am Donnerstag folgen die geldpolitischen Entscheidungen der japanischen Notenbank, der Europäischen Zentralbank sowie der Bank of England.
Der zuletzt verschärfte Konflikt zwischen der amerikanisch-israelischen Koalition und dem Iran sorgt auch in der internationalen Geldpolitik für neue Diskussionen. Steigende Energiepreise schüren nicht nur Inflationssorgen, sondern bergen zugleich Risiken für das wirtschaftliche Wachstum. Auch wenn aktuell keine Stagflation droht, wirkt der kriegsbedingte Energiepreisschock durchaus stagflationär, höhere Inflation trifft auf eine schwächere Wachstumsdynamik.
Für die Zentralbanken ergibt sich daraus ein schwieriger Balanceakt: Während steigende Inflation grundsätzlich für eine straffere Geldpolitik spricht, verbieten sich deutliche Zinserhöhungen, wenn sich gleichzeitig die Konjunktur abschwächt. In Europa stellt sich diese Abwägung aufgrund der höheren Abhängigkeit von Energieimporten besonders deutlich. In den USA ist der Druck auf die Notenbank geringer, da das Land inzwischen Netto-Exporteur von Öl und Gas ist.
Wir erwarten jedoch nicht, dass die anstehenden Zinsentscheide bereits eine unmittelbare geldpolitische Reaktion auslösen. In unserer Hausmeinung gehen wir in den USA, im Euroraum, in Japan und in Großbritannien zunächst von unveränderten Leitzinsen aus. Die geopolitischen Spannungen bestehen noch zu kurz, um bereits klare wirtschaftliche Effekte erkennen zu lassen.
Umso stärker dürfte der Fokus der Märkte auf der Kommunikation der Zentralbanken liegen. Insbesondere die Pressekonferenzen könnten Hinweise darauf geben, wie die Notenbanken ihre geldpolitische Reaktionsfunktion in diesem Umfeld einschätzen. Eine klare Festlegung im Sinne einer Forward Guidance erwarten wir jedoch nicht.