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Freitag, 29. März 2024
   
 

Sutor Bank: Start ins Ausbildungsjahr

Vermögenswirksame Leistungen bieten Mehrwert für Unternehmen und Auszubildende



Anfang August hat für viele Auszubildende der Start in eine Ausbildung begonnen, viele weitere werden im September folgen. Doch dürften in diesem Jahr wieder viele Unternehmen ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen können: Das Institut der Deutschen Wirtschaft schätzte unlängst, dass jedes Jahr rund 40 Prozent der Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben.

Im vergangenen Jahr seien 63.000 Stellen in Deutschland unbesetzt geblieben, die Dunkelziffer dürfte nach Angaben des Instituts sehr viel höher liegen. Im Wettbewerb um Auszubildende ziehen Firmen immer neue Register – von flexibler Arbeitszeitgestaltung über Tankgutscheine bis zum Firmenfahrrad.

Aus Sicht der Hamburger Sutor Bank lassen jedoch noch immer viele Firmen ein Thema unbeachtet, das handfeste Vorteile für Azubis bietet und damit auch die Attraktivität als Arbeitgeber steigern kann: „Vermögenswirksame Leistungen sind eine Mischung aus Arbeitgeberzuschuss und staatlicher Förderung bei geringeren Einkommen. Gerade jetzt, da aufgrund der hohen Inflation vor allem bei Energiepreisen viele das langfristige Sparen reduzieren oder ganz einstellen, sind VL ein sehr gutes Instrument, um langfristig einen finanziellen Grundstock anzusparen“, sagt Michael Gott, Vertriebsleiter der Sutor Bank.

Arbeitgeber sind entweder tariflich zu VL verpflichtet oder können freiwillig zahlen

Grundsätzlich sind vermögenswirksame Leistungen nicht nur etwas für diejenigen, die beispielsweise mit einer Ausbildung in das Berufsleben starten, sondern für jeden Arbeitnehmer. Gemäß einer Untersuchung des Research Center for Financial Services aus dem Jahr 2018 dürften von rund 20 Millionen Berufstätigen jedoch nur etwa 13 Millionen mit VL sparen – 7 Millionen verzichten damit auf diese Option. „Da vermögenswirksame Leistungen nur im Rahmen von Tarifverträgen für Arbeitgeber verpflichtend sind, dürften viele andere Firmen nur wenig über VL wissen – etwa, dass die Abwicklung nicht sehr komplex ist und VL als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden können“, erklärt Michael Gott.

Bis zu 40 Euro vom Arbeitgeber – und bis zu zwei Monate Sparen vom Staat geschenkt


Firmen haben die Möglichkeit, bis zu 40 Euro monatlich an ihre Belegschaft zu zahlen. Auch für geringfügig Beschäftigte, wie etwa studentische Hilfskräfte, kommen VL-Leistungen in Frage. Die Abwicklung ist denkbar einfach: Der Arbeitnehmer fragt bei seinem Arbeitgeber nach VL. Angenommen, der Arbeitgeber übernimmt VL in Höhe von 40 Euro pro Monat, schließt der Arbeitnehmer im nächsten Schritt einen VL-Vertrag über 40 Euro ab und legt eine Bestätigung über den Abschluss bei seinem Arbeitgeber vor, so dass er die monatlichen Zahlungen anweisen kann. Bei den Anlageformen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Banksparplan, Bausparvertrag oder Baukredit sowie Aktienfondssparplan.

Sollte ein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder weniger als 40 Euro zahlen, so macht es durchaus Sinn, wenn Arbeitnehmer die Beiträge komplett selbst übernehmen oder auf 40 Euro aufstocken. Per Gehaltsumwandlung können die VL-Zahlungen dann aus dem Bruttogehalt geleistet werden – auf diese Durchführung gibt es einen gesetzlichen Anspruch.

Interessant ist die zusätzlich mögliche staatliche Zulage: Wer einen Bausparvertrag abschließt und mit seinem Einkommen unter 17.900 Euro (Ehepaare: 35.800 Euro) jährlich bleibt, erhält vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent der Anlagesumme, maximal 43 Euro pro Jahr. Wer einen Aktienfondssparplan abschließt und nicht mehr als 20.000 Euro (Ehepaare: 40.000 Euro) im Jahr verdient, erhält eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent der Anlagesumme, maximal 80 Euro pro Jahr.

„Bei einem Aktienfondssparplan mit 40 Euro monatlich bekommen Anleger mit einer zusätzlichen Sparzulage von 80 Euro pro Jahr quasi zwei Monate Sparen vom Staat geschenkt“, erklärt Michael Gott. Die Beantragung der Zulage erfolgt jedes Jahr in der Steuererklärung.

7 Jahre Laufzeit: profitieren von der langfristigen Anlage – auch als Inflationsschutz

Die Laufzeit eines VL-Vertrags beträgt in der Regel sieben Jahre – beim Fondssparen wird sechs Jahre eingezahlt, danach ruht der Vertrag bis zum Jahresende. Während der VL-Laufzeit kann das Geld in Ruhe „arbeiten“. Denn die staatliche Zulage ist nur die eine Seite – die Rendite kommt hinzu. „Vermögenswirksame Leistungen sind die ideale Form des geförderten langfristigen Sparens. Über die Jahre lässt sich auch mit geringen Beträgen ein kleines Vermögen aufbauen“, sagt Michael Gott. Bei einer Einzahlungsdauer von sechs Jahren à 40 Euro monatlich würden allein 2.880 Euro in die Geldanlage fließen, noch zuzüglich der staatlichen Förderung.

Insbesondere das VL-Sparen mit Aktienfonds bietet gute Renditechancen. Berechnungen des Fondsverbandes BVI für alle Siebenjahreszeiträume seit 1962 bis Ende 2021 zeigen, dass die in dieser Zeit angefallenen VL-Sparpläne ohne die staatliche Zulage eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,41 Prozent erzielt haben. Mit Sparzulage waren es durchschnittlich sogar 10,37 Prozent pro Jahr.

„Mit einer solchen durchschnittlichen jährlichen Rendite hätten Anleger nicht nur einen guten Inflationspuffer, sondern können langfristig einen deutlichen Wertzuwachs erzielen“, stellt Michael Gott fest. „Nachfragen beim Arbeitgeber lohnt sich allemal. Denn Arbeitgeber haben angesichts des Fachkräftemangels längst erkannt, dass es auf ihre Attraktivität als Arbeitgeber ankommt. Hier sind vermögenswirksame Leistungen ein wichtiger Baustein, der einfach funktioniert und gleichzeitig viel bewirken kann“, fasst Michael Gott zusammen.

 

Veröffentlicht am: 09.08.2022

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