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Donnerstag, 28. März 2024
   
 

„Danke, Chef" - gemeinsam mit dem Arbeitgeber fürs Alter vorsorgen

Die betriebliche Alterversorgung - Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber



„Der Erfolg ist eine echte Teamleistung". Sprüche wie diese hört man im Profisport fast jeden Tag. Aber hätten Sie gedacht, dass das auch auf die Altersvorsorge zutreffen kann?

Die Rede ist von der bAV, der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist neben der gesetzlichen und der privaten ein weiterer Vorsorge-Baustein, wenn es darum geht, für den Ruhestand vorzusorgen – und gerade deshalb so beliebt, weil Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat Hand in Hand arbeiten und alle davon profitieren. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, wie und warum sich die bAV lohnt.

Das Recht auf die Zusatzrente:
Die betriebliche Altersversorgung beschreibt alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersvorsorge, Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Seit 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch die sogenannte Entgeltumwandlung. Gemeint ist damit das Recht, Teile des eigenen Gehalts oder Sonderzahlungen in Beiträge zur bAV umzuwandeln. Durch das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist außerdem geregelt, dass nicht nur neu abgeschlossene, sondern seit 2022 auch bereits bestehende Verträge zur bAV vom Arbeitgeber bezuschusst werden müssen, wenn diese durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers finanziert werden.

Die Altersvorsorge als Teamleistung: Um die eigene Rente aufzubessern, lohnt sich für Angestellte die bAV. In einigen Fällen zahlt das Unternehmen den gesamten Beitrag für die Zusatzrente. Weiter verbreitet ist die oben genannte Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts wird vom Mitarbeiter direkt in die bAV abgeführt. Da der Beitrag aus dem Bruttogehalt gezahlt wird, sinken für Angestellte damit sowohl Steuern als auch Sozialabgaben sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber wiederum bezuschusst die Zahlung des Mitarbeiters und unterstützt so beim Aufbau der Betriebsrente. Die Art der bAV wählt in der Regel der Arbeitgeber aus. Bietet dieser von sich aus kein eigenes Versorgungssystem an, können Arbeitnehmer die Durchführung der Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung verlangen.

Das passiert beim Jobwechsel: Die Mitnahme eines Vertrages beim Jobwechsel ist möglich. Dabei ist der neue Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, dieselben Zuschüsse oder zusätzlichen Komponenten, welche der vorherige Arbeitgeber vielleicht gezahlt hat, zu übernehmen. Der neue Arbeitgeber kann in den bestehenden Vertrag einsteigen oder das mitgebrachte Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen. Hat er kein eigenes Versorgungssystem, muss er den Beschäftigten zumindest eine Direktversicherung ermöglichen. Wenn man – vielleicht aufgrund von vorübergehender Arbeitslosigkeit – nicht direkt im neuen Job startet, ist es zudem auch möglich, den Vertrag vorübergehend ruhen zu lassen. Der Vertrag wird dann trotzdem weiter verzinst.

Win-Win-Situation: Von der bAV profitieren also Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Angestellte sorgen fürs Alter vor und können dabei sogar Steuern sparen. Unternehmen erhalten einen Anreiz, mit dem sie Mitarbeiter für das Unternehmen begeistern können. Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten gilt: Unbedingt beraten lassen! Im Gespräch mit einem Experten, beispielsweise einem Vermögensberater, kann eine Lösung erarbeitet werden, die optimal auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Foto: Pixabay

 

Veröffentlicht am: 26.02.2023

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