
Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) warnt vor möglichen Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für das Mammographie-Screening. Die Regelung könnte die Versorgung mit Brustkrebsfrüherkennung deutlich einschränken. „Brustkrebsfrüherkennung rettet Leben. Es wäre fahrlässig, wenn ausgerechnet bei einer nachweislich wirksamen Präventionsmaßnahme der Rotstift angesetzt wird“, erklärt Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes.
Die LandFrauen haben sich in den vergangenen Jahren erfolgreich für eine bessere Brustkrebsfrüherkennung starkgemacht: Der Projektgruppe „Mammo bis 75“ der LandFrauen aus Niedersachsen ist es zu verdanken, dass die Altersgrenze für das deutschlandweite Mammographie-Screening-Programm 2024 von 69 auf 75 Jahre angehoben wurde. Nun droht sich die Versorgungslage massiv zu verschlechtern.
Das Mammographie-Screening-Programm (MSP) ermöglicht Frauen derzeit alle zwei Jahre eine verlässliche Untersuchung. Die Wirkung ist deutlich: Der Anteil der Frauen, bei denen Brustkrebs in einem frühen Stadium erkannt wurde, konnte von rund 50 auf 80 Prozent gesteigert werden. Auch die Brustkrebssterblichkeit konnte gesenkt werden. Untersuchungen bescheinigen dem MSP ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, da im frühen Stadium meistens auf kostenintensive Nachbehandlungen z.B. durch Chemo- und Immuntherapien verzichtet werden kann.
Bisher werden die technischen und ärztlichen Leistungen des Screenings von den Krankenkassen unbudgetiert vergütet. Das heißt, es gibt nach Erreichen einer Obergrenze an Patientinnen nicht weniger Vergütung für Ärzt*innen. Das könnte sich nun durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ändern: Das MSP ist nicht ausdrücklich von der Budgetierung ausgenommen. Werden Leistungen gedeckelt, könnte die Zahl der Untersuchungen begrenzt und der Zugang zur Früherkennung erschwert werden.
„Wir können nicht auf der einen Seite sagen: Geht zur Vorsorge und auf der anderen Seite ein System schaffen, in dem die Versorgung bei steigender Nachfrage an finanzielle Grenzen stößt“, so Bentkämper.
Hinzukommt, dass das MSP Mitte 2027 voraussichtlich auch auf die Altersgruppe 45-50 Jahre ausgeweitet wird, weshalb sich alle deutschen Screening-Einheiten (SE) in der Phase des Ausbaus befinden und investieren. Eine Budgetierung würde nach Ansicht des dlv nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Planungssicherheit des MSP gefährden.
Der Deutsche LandFrauenverband fordert die Bundesregierung deshalb auf, das Mammographie-Screening ausdrücklich und dauerhaft von der Budgetierung auszunehmen. „Wer Brustkrebs früh erkennen und Leben retten will, muss die dafür notwendigen Strukturen auch finanzieren“, betont Bentkämper.
Eine Budgetierung betrifft auch weitere gynäkologische Leistungen und wird damit absehbare Folgen für die Versorgung von Frauen haben. Dazu gehören unter anderem Impfungen, Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen, Schwangerenvorsorge, offene Sprechstunden sowie Terminvermittlungsfälle.