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Freitag, 29. März 2024
   
 

Werbe-Cookies nur gegen Einwilligung

Grundsatzentscheidung erschwert Online-Geschäft

Wer Cookies auf einer Webseite zu Werbezwecken einsetzen möchte, muss den Nutzer vorab um seine ausdrückliche Zustimmung bitten, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer bahnbrechenden Entscheidung. Gerade für Mittelständler könnte das Online-Geschäft dadurch jedoch erheblich erschwert werden, befürchtet DER MITTELSTANDSVERBUND.

Bereits seit einiger Zeit beschäftigen sich Gerichte und Gesetzgeber mit der Frage, wie mit den kleinen Dateien, die das Nutzerverhalten auf Webseiten speichern – kurz Cookies – künftig umgegangen werden muss. In Deutschland besteht derzeit eine Widerspruchslösung: Die Einwilligung zum Setzen von Cookies wird auf den meisten Homepages vorausgesetzt, nach einem kurzen Wegklicken des entsprechenden Banners werden bereits Daten gesammelt. Dies wird künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein, urteilte der EuGH am Dienstag.

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert das Votum und die damit verbundenen Folgen für den kooperierenden Mittelstand. „Der Wettbewerb mit großen Plattformen ist durch das heutige Urteil wieder etwas schwieriger geworden. Umso wichtiger ist es, dass der europäische und deutsche Gesetzgeber den stetig wachsenden Wettbewerbsnachteil kleiner und mittlerer Unternehmen ernst nimmt und praxisgerechte und anwenderfreundliche Lösungen findet.“, appelliert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.

Die Entscheidung stehe der in Deutschland gelebten Praxis und dem deutschen Recht diametral gegenüber. Auf Cookie-Verwender kämen nun harte Zeiten zu, müssten die Nutzer von Webseiten und Online-Dienstleistungen nunmehr aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen, so Veltmann. Die bislang „schmale Lösung“ in Form eines kleinen Cookie-Banners – Prinzip-Lesen und Wegdrücken – dürfte damit der Vergangenheit angehören. Die Nutzer müssen zukünftig umfassend über die Nutzung ihrer Daten aufgeklärt und – im besten Fall – zu einer Einwilligung überredet werden. „Gerade Mittelständler werden in vielen Fällen den damit verbundenen Rechtfertigungs- und Überzeugungsaufwand scheuen. Damit droht gerade dem Mittelstand eine äußerst relevante und im Wettbewerb unentbehrliche Daten-Quelle wegzubrechen.“, so Veltmann weiter.

Die bestehenden Kooperationen zwischen Handel und Werbewirtschaft müssen daher neu konzeptioniert werden. Umständliche Log-In-Verfahren – Einwilligung in dem Fall integriert – sind zudem kontraproduktiv in der Gewinnung von Neukunden. Als Profiteure würden erneut die gut etablierten und großen Internet-Plattformen dastehen. 

Aktuell diskutieren die Mitgliedstaaten über ihren Standpunkt in Sachen e-Privacy-Verordnung. Dieses Regelwerk könnten Klarheit in Sachen Cookie-Nutzung bringen. „Umso wichtiger ist es, dass in der aktuellen Debatte um die e-Privacy-Verordnung bei der Gewinnung von Kundendaten Augenhöhe geschaffen wird für einen fairen Wettbewerb im E-Commerce.“, so Veltmann. Auch das Bundeswirtschaftsministerium könnte nunmehr ein Update des Telemediengesetzes vorstellen.

 

Veröffentlicht am: 02.10.2019

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