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Freitag, 29. März 2024
   
 

Knapp bei Kasse

So lässt sich bei Versicherungen sparen

Das Auto kommt nicht durch den TÜV, der Fernseher gibt den Geist auf, beim Zahnarzt wird ein hoher Betrag fällig für Zahnersatz - und dann  sollen auch noch Weihnachtsgeschenke gekauft werden.

Auch beim vorsichtig kalkulierenden Verbraucher kann es plötzlich knapp werden in der Kasse. Alle Ausgaben kommen dann auf den Prüfstand. Wie sieht es aus bei Versicherungen? Es gibt einiges Sparpotenzial, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren, wie die Gothaer Versicherung mitteilt.

Haftpflichtversicherung: Die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist eine unverzichtbare Police und mit unter 100 Euro im Jahr eine überschaubare Ausgabe. Gleichwohl lässt sich noch sparen. Wer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 250 Euro vereinbart, der reduziert die Prämie um etwa 25 Prozent. Eine hohe Ersparnis ist möglich, wenn eine kostenlose Mitversicherung in einem anderen PHV-Vertrag in Frage kommt. Beispiel: Ein Pärchen zieht zusammen, beide haben eine private Haftpflichtversicherung. Sie können sich aber auch in einem Vertrag versichern - der neuere Vertrag wird dann aufgehoben, die Prämie entfällt.

Hausratversicherung:
Die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme, die wiederum dem Neuwert des Hausrats entsprechen sollte. Ansonsten droht im Schadensfall ein Abzug wegen „Unterversicherung“. Das bedeutet: Der Schaden wird nur anteilig ersetzt im Verhältnis Versicherungssumme/ Neuwert Hausrat. Das lässt sich vermeiden, indem eine vom Hausratversicherer festgelegte Pauschale je Quadratmeter versichert wird, derzeit meist 650 Euro. Eine Wohnung mit 80 Quadratmetern würde somit mit einer Versicherungssumme von 52.000 Euro versichert, so die Gothaer Versicherung.

Sparen lässt sich, wenn eine genaue Bestandsaufnahme des Hausrates ergibt, dass deutlich weniger Versicherungssumme benötigt wird. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater, ob er eine Wertermittlungshilfe zur Verfügung stellen kann. Eine weitere Sparmöglichkeit: Einige Hausratversicherer bieten inzwischen Rabatte, wenn der Kunde eine Zeit lang keinen Schaden regulieren lässt.

Autoversicherung: Bei der Autoversicherung (Haftpflicht, Vollkasko) sind Rabatte für schadenfreie Jahre schon lange üblich. Das führt vor allem in der Familie zu Sparmöglichkeiten, und zwar bei einer Rabatt-Übertragung. Richtig gelesen: Ein Rabatt kann übertragen werden. Angenommen, der Opa hat den Führerschein abgegeben und braucht keine Autoversicherung mehr. Er kann nun zum Beispiel den möglicherweise hohen Rabatt abgeben an seinen Sohn, der vielleicht ohnehin schon öfter Opas Wagen gefahren hat.

Weitere Sparmöglichkeiten: Alleinfahrer-Tarife, Tarife mit Kilometerbegrenzung pro Jahr, Selbstbehalte in der Teil- oder Vollkasko oder zum Beispiel die Werkstattbindung, mit der sich die Prämie in der Kaskoversicherung drücken lassen. Hat der Kunde einen Unfall verursacht, so meldet er den Schaden seiner Versicherung, die sich um die Reparatur kümmert und eine mit ihr kooperierende Werkstatt einschaltet. Mit diesen Werkstätten haben die Kfz-Versicherer laut Gothaer Großkunden-Preise ausgehandelt. Einen Teil der Ersparnisse geben sie an die Kunden weiter.

Private Krankenversicherung: Vor allem bei der privaten Krankenvollversicherung ist die Selbstbeteiligung eine ganz wesentliche Stellschraube für die Prämie. Wer zum Beispiel bis zu 500 Euro pro Jahr an Kosten der ambulanten Behandlungen aus eigener Tasche zahlt, spart oft ein mehrfaches an Prämie. Der Arbeitgeber spart mit und ist möglicherweise bereit, seine Ersparnis in Form einer Gehaltserhöhung weiterzugeben.

Des Weiteren lässt sich die Prämie reduzieren, indem die Leistungen reduziert werden, etwa indem statt des Einzelzimmers im Krankenhauses ein Mehrbettzimmer vereinbart wird. Das ist dann allerdings ein echtes Downgrading, das den Versicherungsschutz verschlechtert. Anders sieht es aus, wenn der Kunde sich nach einem vergleichbaren, aber günstigeren Tarif erkundigt. Manchmal sind die neueren Tarife günstiger. Der Tarifwechsel ist ein gesetzlicher Anspruch (Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz).

Lebensversicherung: Es gibt eine Vielzahl von Policen, die unter den Begriff Lebensversicherung fallen - die Riester-Rente eines Lebensversicherers, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Risiko- wie die Kapitallebensversicherung. So unterschiedlich wie die Verträge sind, so unterschiedlich sind die Sparmöglichkeiten.

Beispiel Risikolebensversicherung: Es lassen sich zwei Personen in einem Vertrag versichern, „auf verbundene Leben“ wird das genannt. Geleistet wird, wenn eine der beiden Personen verstirbt. Das kann eine günstige Lösung für Ehepaare sein, die nicht zwei Verträge bezahlen wollen.

Bei anderen Lebens- und Rentenversicherungen lassen sich zum Beispiel mit einer Stundung Zahlungsschwierigkeiten überbrücken. Bis zu 36 Monate zahlt der Kunde keinen Beitrag. Der Versicherungsschutz  bleibt trotzdem bestehen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien und gegebenenfalls Stundungszinsen nachzuzahlen. Kann der Kunde das nicht, hat er die Wahl: Die Versicherungssumme lässt sich reduzieren oder die künftige Prämie heraufsetzen.

Das Policendarlehen ist eine gute Alternative, wenn der Kunde zwar die laufenden Prämien zahlen kann, aber einmalig einen größeren Geldbetrag benötigt. Maximaler Darlehensbetrag sind in der Regel 90 Prozent des Rückkaufswertes ohne Überschussbeteiligung. Der Vertrag läuft ansonsten wie bisher weiter - und der Kunde behält den vollen Versicherungsschutz. Der Zins ist in der Regel deutlich geringer als bei einem Dispokredit. Tilgen kann der Kunde grundsätzlich jederzeit. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag bei Ablauf der Police mit der fälligen Auszahlung.

 

Veröffentlicht am: 17.12.2018

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