^

 

 Suche  | Sitemap  | Mediadaten  | Kontakt  | Impressum  | Datenschutz
       
Donnerstag, 18. April 2024
   
 

Kein Urlaubsanspruch in der „fünften Jahreszeit“

Zum Maskieren den Kranken markieren?

Ob Karneval in Köln oder Fasching in Süddeutschland: In der Woche vor Aschermittwoch herrscht in vielen Landesteilen eine Art Ausnahmezustand. Mitarbeiter kommen schon mal maskiert ins Büro, Krawatten fallen der Schere zum Opfer – und wer gerne feiert, nimmt sich nach Möglichkeit ein paar Tage frei, um möglichst viele Umzüge, Partys und Bälle in der Karnevals-Saison mitnehmen zu können.

Allerdings ist es am Jahresanfang auch in vielen Betrieben turbulent, und wo die Auftragsbücher gut gefüllt sind, muss der Chef den einen oder anderen Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ablehnen. „Nicht selten geben sich die Betroffenen dann selbst frei – indem sie einfach einen Krankenschein vorlegen und sich arbeitsunfähig melden“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit operierenden Detektei Lentz, aus jahrelanger Ermittlungserfahrung.

Kein karnevaleskes Kavaliersdelikt!

Doch was viele für ein verzeihliches Kavaliersdelikt halten, kann für den betroffenen Arbeitnehmer böse enden, warnt Lentz: „Wer auf Krankenschein feiert, begeht Betrug am Arbeitgeber und seinen Kollegen – und erfüllt einen ernstzunehmenden Straftatbestand.“ Warum der Gesetzgeber hier auch im Karneval keinen Spaß versteht: Fingierte Krankmeldungen sind für die Wirtschaft ein erhebliches Problem, zumal das Phänomen nicht gerade selten auftritt: Schätzungsweise 34 Millionen bezahlter Arbeitstage gehen Jahr für Jahr auf das Konto von „Blaumachern“ – zum Schaden des Arbeitgebers wie auch der Kollegen, die die Mehrbelastung auffangen müssen. Platzen Liefertermine oder sinkt die Servicequalität, kann das Fehlverhalten Einzelner für den ganzen Betrieb erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?

Unternehmer, die den Verdacht hegen, ein plötzlich erkrankter Mitarbeiter würde in Wahrheit ausgelassen feiern anstatt das Bett zu hüten, werden deshalb nicht tatenlos zusehen: Das negative Beispiel der „Blaumacher“ demotiviert die ehrlichen Mitarbeiter, schädigt den gesamten Betrieb – und sorgt womöglich im nächsten Jahr für Nachahmer. Mitarbeiter, die auf Krankenschein feiern gehen, sollten sich daher besser nicht zu sicher fühlen und haben bei Entdeckung viel zu verlieren. Allerdings rät Chef-Ermittler Marcus Lentz betroffenen Arbeitgebern entschieden davon ab, auf eigene Faust zu ermitteln: „Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien. Bemerkt der Verdächtige, dass er beschattet wird, gelingt es nie, ihn zu überführen.“

Detektive überführen Narren, Jecken und Co.

Wer einen Detektiv einschaltet, hat hingegen gute Aussichten auf durchschlagenden Erfolg. „In den vergangenen zwei Jahren konnten wir bei rund 100 Einsätzen, die mit dem bunten Treiben der „fünften Jahreszeit“ in Verbindung zu bringen waren, in 94 Prozent den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei und gerichtsverwertbar nachweisen“, erzählt Lentz. Das spart den Unternehmen nicht nur weitere Ausfälle und Unkosten, sondern verringert auch das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Prozesses vor dem Arbeitsgericht. Der Mitarbeiter hätte in einem eindeutig belegten Fall von Lohnfortzahlungsbetrug vor dem Kadi keine Milde zu erwarten.

Tipps gegen ansteckende „Blaumacheritis“

Wer als Arbeitgeber mit „Blaumachern“ zu kämpfen hat und nach einer Strategie sucht, dieses Verhalten einzudämmen, für den hat der Chef der Detektei Lentz gleich zwei probate Tipps parat: „Zum einen ist ein gutes Betriebsklima die beste Versicherung gegen unmotivierte oder unehrliche Mitarbeiter. Zum anderen sollten sich Chefs nicht scheuen, klar deutlich zu machen: Wer krank ist, bleibt auf jeden Fall zuhause – und hat auch keine Kontrollen zu befürchten. Aber wer Krankheit vorschützt und damit anderen schadet, sollte nicht mit Nachsicht rechnen. Unternehmen, die einen solchen Vorfall offen ansprechen und zeigen, dass sie konsequent handeln, haben in der Regel auf Jahre hinaus keinen entsprechenden Ermittlungsbedarf mehr“, so Lentz.

Weitere Informationen finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/

 

Veröffentlicht am: 01.02.2016

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.