^

 

 Suche  | Sitemap  | Mediadaten  | Kontakt  | Impressum  | Datenschutz
       
Freitag, 29. März 2024
   
 

Junior-Depot für kleine Sparer

Finanz-Tipp der IDEAL Versicherung

Wer für sein Kind Geld ansparen möchte, damit es sich davon später eine Ausbildung oder den Führerschein finanzieren kann, hat verschiedene Möglichkeiten.

Allerdings bieten klassische Sparkonten aufgrund der aktuellen Niedrigzinsen kaum noch Renditen. Besser eignen sich Fondssparpläne und ETFs. Damit diese Anlagen von Beginn an dem Nachwuchs gehören, sollten Eltern ein Junior-Depot anlegen. Worauf sie dabei achten sollten, weiß Andreas Wagner, Finanzexperte der IDEAL Versicherung.

Mittel- und langfristige Geldanlage für den Nachwuchs

Erst die Finanzkrise, jetzt die Coronakrise: Größere Schwankungen an den Aktienmärkten sorgen vor allem bei Privatanlegern für Verunsicherung. Doch gerade für Eltern mit kleinen Kindern kann sich die Geldanlage in Wertpapieren als gute Investition erweisen: Wer einen langfristigen Anlagehorizont hat, ist nicht gezwungen, während eines temporären Börsentiefs zu verkaufen. Außerdem können Eltern, die früh zu sparen beginnen, vom Zinseszins profitieren. Andreas Wagner ergänzt: „Regelmäßiges Sparen und das Investieren in zahlreiche einzelne Werte aus unterschiedlichen Branchen und Regionen tragen zur Streuung des Risikos bei.“ Wer die Geldanlage von Beginn an auf den Namen des Kindes laufen lassen möchte, dem empfiehlt der Finanzexperte der IDEAL Versicherung das sogenannte Junior-Depot.

Wahl des passenden Anbieters

Diese Wertpapier-Depots für den Nachwuchs werden von vielen Filialbanken, Direktbanken und Onlinebrokern angeboten. Gut zu wissen: „Wer die Geldanlage für den Nachwuchs komplett online abwickelt, spart Kosten – bei Onlineanbietern ist die Depotführung häufig sogar kostenlos“, informiert Wagner. Manchmal gibt es auch spezielle Aktionsangebote. „Neben den laufenden Ausgaben für die Depotführung und den Ordergebühren ist das verfügbare Angebot an Fonds, Aktien und ETFs ein wichtiges Auswahlkriterium“, so der Experte. Denn die wählbaren Wertpapiere müssen zur Risikoneigung der Eltern passen. Soll das Geld mithilfe eines Sparplans angelegt werden, sollten sich Eltern informieren, ob es beim jeweiligen Anbieter eine Mindestvorgabe für die Sparrate gibt – das können beispielsweise 25 Euro monatlich sein.

Tipps zur Eröffnung

Die Eröffnung eines Junior-Depots ist ab der Geburt des Kindes möglich und kann nur durch die Eltern oder einen Elternteil erfolgen. „Bis zum 18. Geburtstag behalten sie die Verfügungsgewalt, anschließend verlieren die Eltern ihr Zugriffsrecht und der Nachwuchs kann frei auf das Ersparte zugreifen“, erklärt der IDEAL-Experte. Steht der geeignete Anbieter fest, müssen sie zunächst einen Antrag und eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen. Für Kinder ab 16 Jahren wird zusätzlich eine Kopie des Personalausweises benötigt. Einige Anbieter fordern auch eine Kopie der Heiratsurkunde beziehungsweise eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses. Anschließend prüft die Bank die Identität der Eltern. Neben dem Depot benötigen Eltern auch ein sogenanntes Referenz- und ein Verrechnungskonto auf den Namen ihres Kindes. Bei manchen Anbietern von Junior-Depots kann dafür auch das Verrechnungskonto der Eltern verwendet werden.

Stolperfallen vermeiden

Gewinne aus Kapitalvermögen müssen erst versteuert werden, wenn sie den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr überschreiten. Liegt dem Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag vor, führt es die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt ab. „Daher sollten Eltern der Bank unbedingt einen Freistellungsauftrag für das Kind übermitteln, damit mögliche Gewinne nicht über eine Steuererklärung zurückgeholt werden müssen“, rät Wagner. Für den Freistellungsauftrag benötigen Eltern die Steueridentifikationsnummer des Kindes, die sie in ihrem letzten Steuerbescheid oder in ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung finden. „Alternativ können sie die Nummer auch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen“, so der Experte. Außerdem wichtig zu wissen: Das Ersparte wird dem Kind bei der Ausbildungsförderung als Vermögen angerechnet und kann damit zu einer Kürzung des BAföGs führen. Seit dem Wintersemester 2020/2021 liegt der Freibetrag bei 8.200 Euro.

Mehr Finanz-Tipps im IDEAL Magazin.

Foto: Pixabay

 

Veröffentlicht am: 04.11.2020

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.