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Das ändert sich 2018

Bund der Steuerzahler mit neuem Infomaterial zu Steuerrechtsänderungen

Höheres Kindergeld, neue Regeln für die Betriebsrente, höhere Kfz-Steuern für Neuwagen: Was sich 2018 im Steuerrecht ändert, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem Informationsmaterial „Steuerrechtsänderungen 2018“ zusammengestellt. Auf gut 30 Änderungen müssen sich Bürger und Betrieb einstellen.

Der Bund der Steuerzahler macht den Check: Wir erklären, was sich im Steuerrecht ändert. Familien können sich beispielsweise über ein etwas höheres Kindergeld bzw. einen höheren Kinderfreibetrag freuen. Bei Erwachsenen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.000 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig – bislang waren es 8.820 Euro.

Unternehmer müssen sich auf eine schärfere Überprüfung ihrer Ladenkassen einstellen und geringwertige Wirtschaftsgüter sind schneller absetzbar.

Diese und weitere Hinweise für Familien, Unternehmer, Sparer, Senioren und Immobilienbesitzer enthält unser Informationsmaterial „Steuerrechtsänderungen 2018“. Das BdSt-Informationsmaterial können Interessierte kostenlos per E-Mail über info@steuerzahler.de bzw. über unsere Service-Hotline 0800 / 883 83 88 anfordern.

 

Veröffentlicht am: 29.11.2017

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