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Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Baurecht – erst informieren, dann modernisieren

Wer bauen will sollte sich auch baurechtlich absichern

Modernisierer sollten daher frühzeitig klären, ob sie eine Baugenehmigung oder einen Bauvorbescheid benötigen. Im Falle von An- und Umbauten, die Abstandsflächen verletzen, sowie Nutzungsänderungen könnte sonst ein teurer Rechtsstreit drohen.

Ob eine Maßnahme genehmigungspflichtig ist, hängt allerdings davon ab, in welchem Bundesland die Immobilie steht. Baugesetzgebung ist Ländersache.

Abstand halten!

Abstandsflächen von baulichen Anlagen dienen dem Schutz der Nachbarn. Bei frei stehenden Häusern muss der Abstand drei Meter zur Grundstücksgrenze betragen. Endet das Nachbargebäude mit einer Brandschutzmauer an der Grenze, entfällt diese Regelung. Eine Erweiterung ist dann ohne Zustimmung möglich. „Werden Mindestabstände oder Wandhöhen unter- oder überschritten, ist in jedem Fall eine Baugenehmigung erforderlich“, sagt Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse.

Nachbarn fragen

Neuborn rät Baufamilien, bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen die Nachbarn mit ins Boot zu holen. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, die Baupläne einzusehen und diese mit ihrer Unterschrift abzusegnen. Denn fehlt die Zustimmung bei genehmigungspflichtigen Vorhaben, wird den betroffenen Nachbarn eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt und sie können gegen das Vorhaben Widerspruch einlegen beziehungsweise klagen. „So weit muss es nicht kommen“, weiß Neuborn. „Es ist immer gut, vor einem Bauvorhaben mit den Nachbarn auch der umliegenden Häuser zu sprechen. So vermeidet man Missverständnisse und Streit zum Beispiel wegen des Baulärms.“

 

Veröffentlicht am: 03.08.2017

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