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Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Wie arbeiten Insolvenzverwalter?

Gläubigern wie Stakeholdern verpflichtet

Ob als letzter Ausweg oder selbst gewählte Möglichkeit, das sprichwörtliche wirtschaftliche Ruder noch einmal herumzureißen: Ein Insolvenzverfahren wünscht sich zwar niemand, sollte aber dennoch als Chance begriffen werden. Umso wichtiger ist es, dass die Insolvenz von kompetenter Seite begleitet wird.

„Drei Gründe können zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen“, erklärt Alexander Saponjic, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der SOLVEA Partnerschaft mbB. „Als Insolvenzgrund gilt die Zahlungsunfähigkeit – die drohende nur dann, wenn der Schuldner selbst den Antrag stellt. Handelt es sich um eine juristische Person oder eine Gesellschaft, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, also beispielsweise um eine klassische GmbH & Co. KG, reicht auch die Überschuldung als Insolvenzgrund. Bei letztgenannten Gesellschaften besteht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung grundsätzlich eine Antragspflicht, lässt man einmal die Aussetzung der Antragspflicht durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht außer Betracht.“

Schuldnern mit laufendem Geschäftsbetrieb wird unmittelbar nach Antragstellung, je nach Verfahrensart, ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder, wenn die Eigenverwaltung beantragt wird, ein vorläufiger Sachwalter bestellt. „Hierdurch sollen die Gläubigerrechte sichergestellt und eine zumindest vorläufige Fortführung des Unternehmens ermöglicht werden“, ergänzt Dr. Marc Zattler, ebenfalls Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht bei SOLVEA. „Der vorläufige Sachwalter – beziehungsweise Insolvenzverwalter – prüft zudem als Gutachter für das Insolvenzgericht, ob die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung vorliegen, vor allem also auch, ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.“ Erst dann kann das Verfahren eröffnet werden.

Fingerspitzengefühl und Empathie

Mitunter entscheidend für die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens zeigt sich die Phase bis zur Insolvenzeröffnung. „Ein durch das Gericht eingesetzter vorläufiger Insolvenzverwalter muss innerhalb kürzester Zeit ausloten, ob Sanierungschancen bestehen. Er muss Mitarbeiter motivieren und sämtliche für eine Sanierung wichtigen Verfahrensbeteiligten, die so genannten Stakeholder mit ins Boot holen. Letztere bestehen neben Lieferanten maßgeblichen  aus Gläubigern, Banken, Kunden und auch Gesellschaftern. Nur so lässt sich ein bestmögliches Ergebnis für die Gläubiger – dies bleibt der gesetzliche Zweck eines Insolvenzverfahrens – aber auch für sämtliche Stakeholder erreichen“, so Zattler. In dieser Phase gilt es ebenfalls zu ermitteln, wie groß das Ausmaß der Insolvenz ausfällt, also welche Vermögenswerte den Gläubigerforderungen gegenüberstehen und welchen Verschuldensgrad das Unternehmen aufweist. „Diese genaue Analyse der wirtschaftlichen Lage dient dazu eine Lösung zu finden, die allen Parteien weiterhilft und stellt die Hauptaufgabe eines Insolvenzverwalters, aber auch Sachwalters dar. Dazu braucht es nicht zuletzt Fingerspitzengefühl und eine gesunde Menge Empathie“, so Saponjic.

Schwere Entscheidung

Vor allem das Vorhandensein oder Ausbleiben bestimmter Charaktereigenschaften kann über Erfolg oder Misserfolg eines Insolvenzverfahrens entscheiden. „Wir haben es immer mit ganz persönlichen Schicksalen zu tun. Träume, die zu zerplatzen drohen. Familien, deren Existenzen gefährdet sind. Wer da kein Einfühlungsvermögen beweist, lässt einen wichtigen Teil der Arbeit außer Acht“, weiß auch Alexander Saponjic. "Gleichzeitig muss ein Insolvenzverwalter aber auch schwere und teilweise harte Entscheidungen treffen. Lässt sich eine Sanierung auch nicht über ein Insolvenzverfahren erreichen, bleibt als letzter Ausweg nur die Liquidierung des Unternehmens. „Für viele bricht dadurch eine Welt zusammen“, berichtet Zattler. „Aber mit Blick auf ihre Zukunft erweist sich ein klarer Schnitt dennoch häufig als richtig.“ All dies zeigt, dass der erfolgreiche Abschluss eines Insolvenzverfahrens auch maßgeblich von dem diplomatischen Geschick der involvierten Personen abhängt, allen voran des Insolvenzverwalters. Kombiniert mit Erfahrung und Fachwissen kann er verschuldete Unternehmen auf kompetente Weise auch durch die schwierigsten Zeiten führen. 

Quelle: SOLVEA

 

Veröffentlicht am: 24.09.2020

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