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Freitag, 29. März 2024
   
 

Strengere Regeln für private Ermittler

Datenschutz-Grundverordnung setzt Detekteien engere Grenzen


Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO oder DSGVO) in Kraft und löst das bisherige Datenschutzrecht ab. Die DSGVO schafft ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht und definiert Datenschutzregeln für Personen und Körperschaften jeglicher Größe, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten – vom Freiberufler über den Verein bis zu Unternehmen und Behörden.

Als persönliche Daten gelten nicht nur Name, Adresse und Geburtsdatum – sondern sämtliche Daten, die auf eine bestimmte Person bezogen werden können. Darunter fallen auch Informationen wie Aktenzeichen oder Internetadressen. Eine Herausforderung für Detekteien?

Natürlich gelten auch für Detekteien ab dem 25. Mai 2018 verschärfte Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Die wichtigsten Neuerungen der DSGVO in Kürze:

Erstens haben EU-Bürger mit Inkrafttreten ein erweitertes Recht zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht. Das heißt auf der anderen Seite, dass alle, die personenbezogene Daten erheben, genau dokumentieren müssen, was sie wann mit diesen Daten tun.

Zweitens garantiert die DSGVO Bürgern ein „Recht auf Vergessenwerden“. Das heißt, Nutzer können verlangen, dass ihre persönlichen Daten gelöscht werden. Darüber hinaus dürfen sie auch die Herausgabe aller ihrer Daten verlangen, wenn sie einen Anbieter wechseln.

Drittens verlangt die neue Verordnung von Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit in Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund Art, Umfang und/oder Zweck eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung personenbezogener Daten erforderlich machen (Art. 37 1b DSGVO) – eine verklausulierte, aber exakt zutreffende Beschreibung der Tätigkeit von Detektiven.

Detektive – der DSGVO voraus

Datenschutz zählt für Detekteien seit jeher zu den besonders sensiblen Themen. Doch wie können Mandanteninformationen wirkungsvoll geschützt werden? Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Detektei Lentz, rät: „In vielen Detekteien ist es üblich, mit diversen Partnern und Subunternehmern zusammenzuarbeiten. Das bringt natürlich immer potenzielle Sicherheitsrisiken mit sich. Hier sollten Detekteien und Mandanten darauf achten, dass keine sensiblen Daten an Außenstehende gelangen können.“ Dabei hilft auch ein Datenschutzbeauftragter: „Für uns kein Problem“, sagt Marcus Lentz, „wir haben einen eigenen TÜV-geprüften Datenschutzbeauftragten eingestellt. Er überwacht, kontrolliert und gewährleistet die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen innerhalb unserer kaufmännischen und detektivischen Abteilungen.“ Diese klar definierte Kontrollinstanz erleichtert auch den operativ tätigen Privatdetektiven das Tagesgeschäft und unterstützt bei rechtskonformen Ermittlungen.

Inhouse statt in der Cloud

Die DSGVO gestattet es, Daten in Rechenzentren oder in der Cloud zu lagern. Sofern erfasst wurde, wo sie gespeichert sind und mit wem sie geteilt werden. „Privatermittler sollten Datensicherheit jedoch enger definieren,“ meint Marcus Lentz. Konkret: Schon vor einer Auftragserteilung sollten potenzielle Mandanten über ihre Datenschutzrechte umfassend informiert werden. Denn der sensible Umgang mit (personenbezogenen) Daten hat bei der Detektei Lentz höchste Priorität. „Dazu gehört auch der von uns seit fast zwanzig Jahren praktizierte völlige Verzicht auf Subunternehmer“, so der Geschäftsführer der Privat- und Wirtschaftsdetektei. So verlassen keine sensiblen Daten die Lentz Gruppe®. Alles bleibt inhouse. „Das sollte ebenfalls für die komplette Buchhaltung – inklusive Buchungen und Kontierungen – gelten“, meint Lentz. Und ergänzt: „Selbstverständlich sind Datensicherungen in irgendwelchen Clouds für seriöse Detekteien vollkommen tabu.“

Datenschutz vor Datensammelwut

Aber wie kann die Datensicherheit auch inhouse am besten gewährleistet werden? In Zeiten von Digitalisierung und Big Data könnten auch Detekteien schnell zum Sammeln aller möglichen Daten verführt werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig. „Wir empfehlen daher, parallel zum Inkrafttreten der DSGVO für mehr Transparenz und Datensicherheit schon ab der ersten Anfrage zu sorgen“, erklärt Marcus Lentz. Und das ist einfacher als viele denken: „Unsere Mandanten können bei E-Mail Anfragen über unsere Kontaktformulare noch vor dem Absenden wählen, ob wir ihre Daten speichern dürfen oder sofort nach Beantwortung der Anfrage löschen sollen“, erläutert der Profiermittler weiter. „Die SSL-verschlüsselte Übermittlung solcher Anfragen sollte ohnehin schon seit Jahren Standard sein.“ Werden personenbezogene Daten gespeichert, sollten die Nachrichten ebenfalls verschlüsselt abgelegt und nach Erledigung der Anfrage gelöscht werden.

Apropos gelöscht: Auf Nummer sicher gehen Detekteien, wenn automatisch 30 Tage nach Abschluss eines Auftrags alle Daten gelöscht werden – sofern sie nicht einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. „Wir verwenden dazu eine spezielle Löschsoftware, die gewährleistet, dass die Daten auch nicht wieder hergestellt werden können.“ Mittels einer eindeutigen Willenserklärung können Mandanten zudem eine frühere Löschung der Daten erwirken. Mit diesen Regularien der Lentz Gruppe® erfüllen Detekteien umfassend das mit der DSGVO jetzt europaweit eingeführte „Recht auf Vergessenwerden“. Und mit speziellen digitalen Lösungen wie gesicherten Kundenportalen kann zudem in Echtzeit dokumentiert werden, was mit Daten von Mandanten innerhalb der Detektei passiert und wozu ihre Daten genutzt werden.

Quelle: Lentz & Co. GmbH

 

Veröffentlicht am: 24.05.2018

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