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Freitag, 29. März 2024
   
 

Solarstrom für den Eigenbedarf

Nutzen, Förderung und Absicherung von Solarstromspeichern

Immer mehr Windkraft- und Solarstromanlagen gehen in Deutschland ans Netz. Aufgrund der niedrigen Einspeisevergütung nutzen Privathaushalte mit Solarstromanlagen den solaren Strom zunehmend selbst. Um die erzeugte Energie für den Eigenbedarf aufbewahren zu können, benötigen Photovoltaik-Besitzer einen Solarstromspeicher.

Wie sich die Solarstromnutzung von Privathaushalten geändert hat, wie Solarstromspeicher funktionieren und was bei der Anschaffung und Absicherung von Solarstromspeichern zu beachten ist, fasst Thomas Meyer, Experte für technische Versicherungen bei ERGO.

Zwar ist der Strompreis nach dem Rekordhoch von 2014 im Jahr 2015 das erste Mal seit 1999 wieder gesunken, allerdings nur um 1,1 Prozent auf 28,81 Cent pro Kilowattstunde. Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage zur Produktion von Ökostrom ist daher weiterhin eine sinnvolle Alternative zum reinen Strombezug über den Energieversorger. „Doch die Nutzung des durch Sonnenenergie gewonnenen Stroms hat sich maßgeblich verändert“, erklärt Thomas Meyer, Experte für technische Versicherungen bei ERGO: „Bis zum Jahr 2010 sahen Privathaushalte eine Photovoltaikanlage noch primär als Investition, da sie den Ökostrom dank der hohen Einspeisevergütung von mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde lukrativ an den Netzbetreiber verkaufen konnten. Doch im Rahmen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) hat die Regierung die Einspeisevergütung schrittweise reduziert, so dass sie seit Oktober 2015 nur noch bei knapp über 12 Cent liegt. Aufgrund dessen ist nun ein neuer Trend erkennbar – weg vom Verkauf und hin zur Eigennutzung des Solarstroms.“

Solarstromspeicher für einen höheren Eigenverbrauch


Besitzer von Photovoltaikanlagen stehen allerdings vor der Herausforderung, dass die Stromproduktion der Anlage und der Energieverbrauch eines Privathaushaltes nicht zusammenpassen: Während die Anlage zur Mittagszeit ihren Höhepunkt in der Produktion erreicht, braucht ein privater Haushalt vor allem morgens und abends Strom. Ein Großteil des erzeugten Ökostroms, zirka zwei Drittel, kann ein Anlagenbesitzer daher nicht selbst nutzen. Mit einem Solarstromspeicher (eine Batterie beziehungsweise ein Akku) lässt sich der Anteil des Stroms für den Eigenbedarf jedoch auf zwei Drittel steigern. Der ERGO Experte erklärt den Ablauf: Produziert die Photovoltaikanlage Strom, wird damit zunächst der aktuelle Bedarf gedeckt. Was diesen Bedarf übersteigt, wird in der Batterie gespeichert.

Erst wenn diese aufgeladen ist, speist die Anlage den Überschuss in das Netz ein. Steigt der Verbrauch zu einem Zeitpunkt, an dem die Solarpanels keinen Strom mehr produzieren – also beispielsweise in der Nacht – wird Energie aus der Batterie entnommen. Dadurch muss ein Photovoltaikbesitzer weniger Strom zukaufen und spart Energiekosten ein. Konkret: Mit der Speicherung von Solarstrom durch Batterien ist ein Eigenverbrauch von über 70 bis zu 80 Prozent möglich. Bei Solarstromspeichern gibt es zwei Technologien: Akkus auf Blei-Säure-Basis und solche mit Lithium-Ionen-Technologie. Blei-Säure-Akkus sind in der Anschaffung zwar günstiger, können jedoch weniger häufig ge- und entladen werden (ca. 3.000-mal). Deutlich teurer sind Lithium-Ionen-Akkus. Dafür können sie aber bis zu 7.000-mal und damit wesentlich häufiger ge- und entladen werden.

Änderungen bei der Förderung

Auch wenn die Anschaffungskosten für Solarstromspeicher in Form von Batterien im Jahr 2014 um 20 Prozent gesunken sind, liegen sie immer noch bei 5.800 bis 20.000 Euro. Ein staatliches Förderprogramm der KfW-Bank für Solarstromspeicher lief am 31. Dezember 2015 aus. Seit 1. Januar 2016 haben Besitzer von Solarstromanlagen die Möglichkeit, Kredite für Solarstromspeicher im Rahmen der KfW-Programme „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizientes Bauen“ zu beantragen. Darüber hinaus gibt es Prognosen, beispielsweise vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, dass die Anschaffungskosten von Solarstromspeichern weiterhin sinken werden.

Universale Absicherung


Angesichts der noch hohen Anfangsinvestition, die für eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher notwendig sind, sollten sich Besitzer gut absichern. Sie haben die Wahl zwischen einer Mitversicherung über eine bereits vorhandene Gebäudeversicherung – dann besteht allerdings nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz – und einer separaten Versicherung. Eine separate Allgefahrendeckung greift nicht nur bei der unvorhergesehenen Beschädigung und Zerstörung der Photovoltaikanlage, sondern sichert auch die damit verbundenen Risiken der Betriebsunterbrechung ab, also wenn die Produktion der Anlage schadensbedingt unterbrochen ist.

Dabei sind neben Schäden durch Diebstahl und Vandalismus auch Beschädigungen und Zerstörungen in Folge von Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern abgedeckt. Ebenfalls enthalten ist die Absicherung von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Tierverbiss und Naturgefahren. Die Spezialversicherung für Photovoltaikanlagen von ERGO beispielsweise umfasst seit 2013 auch Solarstromspeicher. Übrigens: Die Versicherung leistet im Rahmen einer Ertragsgarantie auch Entschädigung, wenn die Photovoltaikanlage den prognostizierten Jahresenergieertrag unterschreitet – zum Beispiel aufgrund geringerer Globalstrahlung oder mangelhafter Komponenten.

 

Veröffentlicht am: 02.02.2016

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