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Rüruprente hilft beim Steuern sparen

Steuernachzahlung wegen Nebenberuf optimieren

So mancher Arbeitnehmer verdient sich mit einem Nebengewerbe etwas Geld dazu. „Der Gewinn aus der nebenberuflichen Tätigkeit muss allerdings bei der Einkommensteuererklärung nachträglich versteuert werden“, erklärt die uniVersa.

Ein Jahresgewinn von beispielsweise 3.000 Euro kann bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent schnell zu einer Steuernachzahlung von 900 Euro führen und zusätzlich eine Vorauszahlung auslösen. Einen legalen Ausweg, dies zu umgehen oder abzumildern, bietet die staatlich geförderte Rüruprente. Dort können in diesem Jahr 84 Prozent der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden.

Die uniVersa lässt in ihren Verträgen auch flexible Sonderzahlungen zu. Damit kann die Steuerbelastung je nach Geschäftsverlauf und Gewinnprognose jährlich optimiert werden. Das Steuersparmodell ist auch bei anderen Einkunftsarten nutzbar, zum Beispiel bei Vermietung und Verpachtung oder beim Betrieb einer Photovoltaikanlage.

Das angesparte Geld wird später als lebenslange Rente ausgezahlt und kann zur besseren Versorgung im Alter oder zum Ausgleich von gesetzlichen Abschlägen für einen früheren Rentenbeginn genutzt werden.

 

Veröffentlicht am: 26.10.2017

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