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Donnerstag, 28. März 2024
   
 

Neues Jahr, neue Krankenkasse?

Darauf sollten Versicherte achten

Alle Jahre wieder: Kurz vor dem Jahreswechsel entscheiden sich viele Versicherte, ihre Krankenkasse zu wechseln. Gründe dafür gibt es viele.

Die Einführung oder Erhöhung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags, die Kürzung von Satzungsleistungen seitens der Krankenkasse oder ein neuer Lebensabschnitt, wie beispielsweise eine veränderte berufliche oder private Situation, die eine Änderung der individuellen Ansprüche an die Krankenversicherung mit sich bringt.

Jeder Versicherte hat die Wahl und kann frei entscheiden, welcher Krankenkasse er künftig vertraut. Vor dem Wechsel sollten Wechselwillige sich allerdings gut informieren. Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erklärt, worauf es beim Kassenwechsel ankommt.

Warum will ich wechseln?

„Bevor Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie sich darüber klar sein, warum Sie wechseln wollen – und was Sie von ihrer neuen Krankenkasse erwarten: Geht es Ihnen darum, geringere Beiträge zu zahlen oder legen Sie Wert auf zusätzliche Boni und Leistungen“, rät Heike Morris. Zahlreiche Krankenkassen bieten ihren Kunden Bonus- und Vorteilsprogramme und fördern gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten. Dazu zählen beispielsweise die Teilnahme an Präventionskursen (wie etwa zur Rückengesundheit), die professionelle Zahnreinigung, Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennung, der Gesundheits-Check-up und Reiseimpfungen.

Der Versicherungsschutz bleibt bestehen

„Wichtig zu wissen ist zudem, dass bei einem Wechsel von einer gesetzlichen Kasse in eine andere der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist. Eine Lücke der Krankenversicherung ist nicht zu befürchten“, erklärt die juristische Leiterin. Was viele Versicherte nicht wissen: selbst wenn der Vertrag mit der neuen Kasse nicht oder verspätet zustande kommt, etwa weil Beitragsrechnungen noch nicht bezahlt sind oder Ihre Beitrittserklärung der neuen Versicherung sehr kurzfristig vor dem Jahreswechsel zugeht, bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Kasse versichert. Die neue Kasse muss dem bisherigen Versicherer dann allerdings eine sogenannte Nachversicherungsbestätigung zustellen.

Kündigungs-, Bindungsfristen und Sonderkündigungsrechte: Darauf sollten Sie achten

„Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, steht es Ihnen frei, die Krankenkasse zu wechseln. Dabei müssen Sie die Bindungs- und Kündigungsfristen beachten“, sagt Heike Morris. Im vierten Quartal des laufenden Jahres legen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für das Folgejahr fest. In diesem Fall sind die Versicherer dazu verpflichtet, ihre Mitglieder rechtzeitig über anstehende Änderungen zu informieren, um einen Kassenwechsel noch vor Eintritt der Änderungen zu ermöglichen. Die neue Krankenkasse muss den Versicherten aufnehmen – unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Nach einem Kassenwechsel ist der Versicherte in der Regel 18 Monate lang an die neue Kasse gebunden. Danach kann er die Krankenkasse erneut wechseln. „Erhebt oder erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte auch innerhalb der 18-monatigen Bindungsfrist die Möglichkeit, zu kündigen“, erklärt Heike Morris.

Wechselwillige können die 18-monatige Bindungsfrist umgehen, wenn die Krankenkasse dies in ihrer Satzung vorsieht. Das kann zum Beispiel bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse derselben Kassenart zutreffen. Zu den Kassenarten zählen: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen oder die Knappschaft. Freiwillig Versicherte, zum Beispiel Selbstständige, sind von der Bindungsfrist ausgenommen, wenn sie von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechseln.

So wechseln Sie richtig – in drei Schritten
1. Suchen Sie sich eine neue Krankenkasse, die zu Ihren Vorstellungen passt. Krankenkassen-Vergleichsrechner können Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.

2. Kündigen Sie Ihre alte Krankenkasse – am besten schriftlich. Viele Krankenkassen bieten Wechselwilligen vorgefertigte Kündigungsformulare für den Krankenkassenwechsel an. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die alte Krankenkasse schickt innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung.

3. Fordern Sie einen Beitrittsantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse oder beim Krankenkassen-Wechselservice an.

Die UPD-Experten helfen gerne weiter. Sie erreichen die UPD kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr).

Foto: Pixabay

 

Veröffentlicht am: 01.11.2017

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