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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Neue Basel IV-Regeln

Banken müssen ihrer Unternehmensstrategie überprüfen

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat das überarbeitete Rahmenwerk zur Berechnung von risikogewichteten Aktiva und Capital Floors vorgestellt. Die standardisierten Ansätze sind risikosensitiver geworden, während die Verwendung interner Modelle mehr Einschränkungen unterliegt.

Zusammen mit bereits im letzten Jahr beschlossenen Regeländerungen beziehen sich die Änderungen bei der RWA-Berechnung auf alle Risikoarten der Säule 1 und betreffen somit sämtliche Banken – unabhängig von ihrer Größe, ihrem Geschäftsmodell und der Verwendung standardisierter oder fortgeschrittener Ansätze für die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalberechnung. Eines der kontroversesten diskutierten Elemente des Reformpakets ist die Einführung eines hohen Capital Floors von 72,5% bei internen RWA-Modellen.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verfolgt gleich mehrere Ziele mit den neuen Regeln. Zum einen soll das Vertrauen in sogenannte interne Modelle erhöht werden, zum anderen werden insbesondere die Standardverfahren deutlich risikosensitiver und so angepasst, dass den Veränderungen der Kapital- und Kreditmärkte der letzten Jahre Rechnung getragen wird. Bei den sogenannten Operationellen Risiken dürfen keine interne Modelle mehr verwendet werden und es wird ein einheitlicher Standard für alle Banken eingeführt. Eine Einigung bei der Überarbeitung der Regeln für Kredite an Staaten konnte nicht erzielt werden.

Auswirkungen auf Unternehmensstrategie und Geschäftsmodelle der Banken

Obwohl die finalen Regelungen im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen stark entschärft wurden, müssen insbesondere einige europäische und auch deutsche Institute mit deutlichen Erhöhungen ihrer RWA und somit mit niedrigeren Kapitalquoten rechnen. Die Änderungen wirken sich jedoch sehr individuell aus. Während einige Institute mit einer Erhöhung von bis zu 10-15% rechnen müssen, profitieren andere Banken sogar von den Neuerungen. Das tatsächliche Ausmaß hängt stark von den bestehenden Geschäftsmodellen ab und von der Frage, inwieweit interne Modelle zur Messung der Risiken in der Vergangenheit herangezogen wurden.

„Die geplanten Änderungen werden dazu führen, dass die Banken die Eigenkapitalanforderungen in ihren Geschäftsbereichen überprüfen und gegebenenfalls ihre Produkt- und Preisgestaltung anpassen müssen. Das überarbeitete Rahmenwerk wird sich daher auf die Unternehmensstrategie und die Geschäftsmodelle der Banken auswirken. Der Baseler Ausschuss rechnet mit einer gewissen Kapitalumverteilung im Finanzsystem“, sagt Martin Neisen, Global Basel IV Leader und Partner bei PwC Deutschland. „Im Fokus der größeren Banken dürften die festgelegten Capital Floors stehen. Einige Banken werden vor allem darüber nachdenken müssen, wie sie ihre Infrastruktur und die verwendeten Technologien verbessern können, um die Menge der Daten und deren Granularität bewältigen zu können. Diese sind angesichts der nun komplexeren standardisierten Ansätze gestiegen.“

Banken sollten trotz langer Fristen jetzt handeln

Das Reformpaket wird ab 2020 stufenweise bis 2027 eingeführt. Auch der bereits 2016 verabschiedete neue Standard für Marktpreisrisiken wird auf 2022 verschoben, so dass alle Neuerungen in einem „Big Bang“ eingeführt werden. Dies ermöglicht es den Banken, die Kapitalauswirkungen, die aus den neuen Anforderungen entstehen, besser steuern und bewältigen zu können. Zudem sind die nationalen und europäischen Gesetzgeber gefragt, um das Basel IV-Paket in nationales bzw. europäisches Recht zu überführen und entsprechende Umsetzungsfristen festzulegen.

Die neuen Regeln werden auch auf andere Unternehmen der Finanzbranche Auswirkungen haben. Erhöhen sich die Kapitalkosten für einzelne Geschäfte bei den Banken, wird sich dies in den Zinsen und Provisionen widerspiegeln. Konkurrenten der Banken wie zum Beispiel Versicherungen, Hedgefonds oder FinTechs stehen bereits in den Startlöchern um Geschäfte zu übernehmen, die aufgrund der neuen Regeln für Banken unattraktiv werden.

„Auch wenn der Zeitpunkt für die Umsetzung des Reformpakets scheinbar noch in weiter Ferne liegt, müssen alle Banken jetzt handeln“, sagt Martin Neisen. „Mit der Entscheidung des Baseler Komitees hat die Bankenbranche nun endlich Klarheit bekommen. Aber es ist offensichtlich, dass die Banken viel Zeit, Aufwand und beträchtliche Ressourcen benötigen werden, um die Auswirkungen der Reformen zu verstehen, umzusetzen und zu bewältigen.“

Angesichts des Ausmaßes der Änderungen werden die heute veröffentlichten Reformen zusammen mit den vorangegangenen Veröffentlichungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, die neben einer Änderung der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWAs) auch den im Januar 2016 veröffentlichten überarbeiteten Markrisikorahmen umfassen, gemeinhin als „Basel IV“ bezeichnet.

Quelle: PwC

 

Veröffentlicht am: 08.12.2017

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