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Freitag, 29. März 2024
   
 

Mittelstand drohen Jobverluste und Verlagerungen ins Ausland

DRV-Erhebung zur Urlaubssteuer

Wie ein Damoklesschwert schwebt die Urlaubssteuer über der Reisebranche. Ein Drittel der deutschen Reiseveranstalter (34 Prozent) ist überzeugt, zumindest Teile ihres Unternehmens ins Ausland verlagern müssen, wenn sich bei der Gewerbesteuerhinzurechnung nichts zum Positiven verändert.

Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Deutschen Reiseverbands (DRV) hervor. Knapp zwei Drittel (62 Prozent) geben an, sie werden – bei gleichbleibender Rechtslage in Bezug auf die Gewerbesteuer – voraussichtlich Mitarbeiter entlassen müssen. Rund ein Viertel (24 Prozent) der Veranstalter rechnet sogar damit, das Veranstaltergeschäft komplett aufgeben zu müssen. Der Großteil der Unternehmen (65 Prozent) gab eine Mitarbeiterzahl von unter 50 Personen an, was den mittelständischen Charakter der deutschen Reiseveranstalterlandschaft spiegelt.

„Das sind besorgniserregende Zahlen“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig zu den Umfrageergebnissen. Im Lichte der in Kürze beginnenden Koalitionsverhandlungen fordert Fiebig die Politik auf, das Thema Gewerbesteuerhinzurechnung endlich anzupacken: „Unsere Umfrage zeigt, wie dringlich das Problem ist. Die mittelständischen Reiseveranstalter in Deutschland denken bereits an Unternehmensverlagerungen ins Ausland. Die künftigen Koalitionspartner müssen ihnen jetzt die rettende Hand reichen.“

78% der Reiseveranstalter haben Einspruch eingelegt

Die Erhebung des DRV ergab darüber hinaus, dass 78 Prozent aller auf Gewerbesteuerhinzurechnung geprüften Veranstalter Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben. Von diesen haben 55 Prozent der Veranstalter die Forderungen beglichen – natürlich unter Vorbehalt. Die Zahlung erfolgte nur mit dem Ziel, die „Zinsfalle“ zu umgehen. Denn: Wird eine Steuerschuld nicht unmittelbar beglichen und nach Klärung durch die Gerichte doch der gesamte Betrag eingefordert, werden zusätzlich sechs Prozent Zinsen fällig. Allerdings sind nur Unternehmen mit ausreichender Liquidität in der Lage, diese Zinsfalle zu umgehen. Alle anderen werden derzeit gezwungen, zum Teil erhebliche Rückstellungen in der Bilanz zu bilden.

Nein zur Urlaubssteuer

Durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung entsteht faktisch eine Urlaubssteuer, die neben den Reiseveranstaltern auch die Urlauber mit hohen Mehrkosten belastet. Im Rahmen der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ fordern führende Verbände der Reise- und Tourismuswirtschaft die zukünftigen Entscheider der neuen Bundesregierung auf, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen für die Reise- und Tourismusbranche zu korrigieren und eine entsprechende Präzisierung der Gewerbesteuergesetzgebung vorzunehmen. Initiatoren sind der Internationale Bustouristik Verband e.V. (RDA), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. (ASR), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW), der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV).

Hintergrund 

Von Dezember 2017 bis Januar 2018 hat der DRV die rund 2500 deutschen Reiseveranstalter gebeten, sich an einer Umfrage zu den Auswirkungen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen zu beteiligen. Es haben sich vorwiegend klassische Reiseveranstalter, aber auch Reisebüros, die als Veranstalter tätig sind, beteiligt. Die Studie gibt Aufschluss über die mit der Gewerbesteuerhinzurechnung verbundenen Probleme und zeigt wie dringlich das Problem ist.

In einer Mitgliederbefragung des DRV zur Bundestagswahl 2017 hatten bereits über die Hälfte der Befragten die Schaffung von Rechtssicherheit mit Blick auf die Gewerbesteuerhinzurechnung als eine der beiden größten Herausforderungen genannt, die unbedingt von politischer Seite gelöst werden müssen. Das Thema Gewerbesteuer rangiert damit gleich auf Platz zwei nach der praktischen Umsetzung des neuen Reiserechts.

 

Veröffentlicht am: 24.01.2018

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