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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Mit dem Mund-Nasen-Schutz ans Steuer?

Die STVO spricht dagegen

Seit Anfang der Woche gilt in allen Bundesländern die Schutzmaskenpflicht, in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Viele Menschen tragen den Mundschutz von sich aus aber auch beim Autofahren. Davon rät der Zentralverband Deutsches Karftfahrzeuggewerbe (ZDK) allerdings aus rechtlichen Gründen ab.

In Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung steht: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden. Wer eine Schutzmaske trägt, die Mund und Nase bedeckt und dann auch noch mit Sonnenbrille unterwegs ist, dürfte nur schwer zu erkennen sein – die Vermummung wäre perfekt.

Dazu stellt sich die Frage: Warum sollte ein Fahrer, wenn er alleine im Auto sitzt, überhaupt einen Mundschutz tragen? Notwendig ist das nicht, denn das Fahrzeug ist ein gut geschützter Raum. Jede Form von Schutzmaske lenkt ab und behindert mehr oder weniger die Atmung. Zudem können die Befestigungsgummis an den Ohren stören. Bei Brillenträgern besteht zudem das Risiko der Sichtbehinderung durch beschlagene Gläser, warnt der Branchenverband.

Auch wer aus medizinischen Gründen eine Maske trägt, muss für andere klar erkennbar bleiben. Mit handgenähten Masken, Schals oder Schlauchtüchern dürfte das schwierig sein. Für Mitfahrer hingegen gibt es keine Einschränkungen. Wer Kontaktpersonen mitnimmt oder Menschen aus Risikogruppen, lässt sie am besten nur mit Maske sowie hinten rechts einsteigen. So wird ein möglichst großer Abstand zwischen Fahrer und Mitfahrer eingehalten.

Darüber hinaus kann jeder Autofahrer auch ohne Schutzmaske etwas dazu beitragen, im Auto für gute Luft zu sorgen: Zum Beispiel den Pollenfilter auswechseln lassen, sofern das nicht regelmäßig bei der Wartung geschieht. Besonders wirkungsvoll und auch für Allergiker empfohlen sind Aktivkohlefilter. Außerdem sollte die Klimaanlage einmal jährlich geprüft und gewartet werden. Unangenehme Gerüche lassen sich durch Filtertausch, Reinigen des Verdampfers und Desinfizieren der Anlage beheben.

Denn gerade jetzt sollte die Klimaanlage ständig mitlaufen, empfiehlt dder ZDK: Bei manuell gesteuerten Anlagen das Gebläse auf eine mittlere Stufe schalten und keinesfalls die Umlufttaste betätigen, bei automatisch arbeitenden Anlagen den Automatik-Modus einschalten. So wird die Luft im Fahrzeug ständig gefiltert und ausgetauscht.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Philip Kohne

 

Veröffentlicht am: 30.04.2020

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