^

 

 Suche  | Sitemap  | Kontakt  | Impressum  | Datenschutz
       
Dienstag, 19. März 2024
   
 

Kündigung von Mietverträgen in der Corona-Krise

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH klärt auf

Der Bundestag hat am 25. März 2020 ein Gesetzespaket beschlossen, um Mieter während der Corona-Krise vor einer Kündigung zu schützen. Können Mieter wegen finanzieller Probleme im Zusammenhang mit Corona ihre Miete nicht zahlen, darf der Vermieter ihnen derzeit nicht kündigen.

Dies gilt für rückständige Mieten, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig sind. Das Gesetz betrifft sowohl die private Wohnungsmiete als auch zum Beispiel die Miete oder Pacht für Gewerbe- und Geschäftsräume. Allerdings bedeutet diese Regelung nicht, dass Mieter für diesen Zeitraum keine Miete zahlen brauchen. Denn: Der Kündigungsstopp wegen rückständiger Mieten im genannten Zeitraum gilt nur bis 30. Juni 2022.

Bis dahin müssen Mieter den Betrag nachzahlen, den sie jetzt nicht zahlen können. Ansonsten kann später die Kündigung drohen.

Wichtig: Mieter müssen dem Vermieter glaubhaft machen können, dass ihre Zahlungsprobleme mit Corona zu tun haben. Aus anderen Gründen dürfen Vermieter durchaus auch jetzt kündigen. Das Gesetzespaket wird voraussichtlich am 27. März 2020 vom Bundesrat verabschiedet.
 
Quelle: ERGO Group

 

Veröffentlicht am: 27.03.2020

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.