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Dienstag, 19. März 2024
   
 

Hauptuntersuchung läuft während Corona weiter

... lässt die GTÜ wissen

Die Hauptuntersuchung ist auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich. Deshalb erlauben die geltenden Ausgangsbestimmungen ausdrücklich Prüfstellen- und Werkstattbesuche. Diese Hinweise gibt die GTÜ. Auf Wartezeiten brauchen sich Autofahrer eher nicht einstellen.

Die Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben aktuell verlautbart, dass das Durchführen von regelmäßigen technischen Untersuchungen der Sicherheit im Straßenverkehr dient und zur Aufrechterhaltung der systemrelevanten Logistikketten notwendig ist. Daher befürworten sie keine Einschränkung durch die Verwaltung.

Wer aufgrund besonderer Gesundheitsvorsicht den Termin der fälligen Hauptuntersuchung länger als zwei Monate und bis maximal vier Monate überzieht, solle derzeit nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen, so die Empfehlung des BMVI an die Bundesländer.

Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

 

Veröffentlicht am: 27.03.2020

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