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Frauen profitieren besonders von Riester

... ermittelt die LBS

Frauen schöpfen ihre Riesteransprüche besser aus als Männer und erhalten mit 373 Euro pro Jahr im Schnitt 85 Euro mehr. Das zeigen Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Demnach profitieren Frauen vor allem von der Kinderzulage.

In den vergangenen Jahren hat sich Wohn-Riester zur beliebtesten Riester-Variante entwickelt: Mittlerweile nutzen etwa 1,7 Millionen Deutsche Wohn-Riester als zusätzliche Altersvorsorge. Das sind rund zehn Prozent aller Riester-Verträge in Deutschland. Frauen haben bei der Riester-Förderung die Nase vorn: Sie stellen rund 56 Prozent der Zulagenempfänger und profitieren mit durchschnittlich 373 Euro pro Jahr stärker von der staatlichen Förderung als Männer (rund 288 Euro). Laut ZfA erhielten Förderberechtigte im Jahr 2013 durchschnittliche Zulagen und Steuerermäßigungen in Höhe von etwa 336 Euro.
 

Gut zu wissen: Mitriestern lohnt sich

Eheleute und Lebenspartner nutzen die Wohn-Riester-Förderung am effektivsten, wenn jeder Partner jeweils einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Denn nur dann erhalten beide die Grundzulage. Auch wer kein eigenes Einkommen bezieht, kann die Zulagen erhalten, wenn er einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro in den Vertrag
einzahlt und sein Partner ebenfalls einen Riester-Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.


„Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern lassen sich im Wesentlichen darauf zurückführen, dass die Riester-Kinderzulage auf das Konto der Person fließt, die das Kindergeld bezieht – das ist meist die Mutter“, erklärt Joachim Klein von der LBS. Die Kinderzulage macht gut die Hälfte der insgesamt ausgezahlten Zulagen aus. Um in den Genuss der vollen Riester-Förderung zu kommen, müssen Sparer inklusive der Zulagen vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in ihren Vertrag einzahlen, gefördert werden höchstens 2.100 Euro. Mit dem Jahreswechsel wurde die Grundzulage auf maximal 175 Euro pro Jahr erhöht. Für den Nachwuchs zahlt der Staat extra: bis zu 300 Euro jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für die vor 2008 Geborenen gibt es bis zu 185 Euro.

Seit 2008 fördert der Staat selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge mit dem Wohn-Riester. Für die Finanzierung des Eigenheims gibt es die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für andere Riester-Sparwege. Im Unterschied zum Geld-Riester profitieren Wohn-Riester-Sparer aber ab dem Tag des Einzugs von ihrer Altersvorsorge. „Im Idealfall ist die Immobilie bei Renteneintritt abbezahlt und das mietfreie Wohnen im Alter gesichert“, so Joachim Klein. „Dank der Wohn-Riester-Förderung sind diese Ziele schneller erreicht.“
 

Tipp: Schneller miet- und schuldenfrei mit Wohn-Riester

Wohn-Riester lohnt sich für Bausparer doppelt: Denn damit können sie sich nicht nur den Wunsch nach den eigenen vier Wänden erfüllen. Gleichzeitig investieren sie schon frühzeitig in ihre private Altersvorsorge und sichern sich ein mietfreies Leben im Alter. Das Besondere am riestergeförderten Bausparvertrag: Die staatlichen Zulagen gibt es sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase. Beim Sparen erhöhen sie das Eigenkapital und während der Finanzierung fließen sie in die Tilgung des Bauspardarlehens. Die Eigentümer sind dadurch deutlich schneller schuldenfrei. Auch wer bereits in der eigenen Immobilie lebt, kann von der Förderung profitieren: Ein für die Eigenheimfinanzierung genutzter Baukredit lässt sich mit Wohn-Riester umschulden. Das gilt unabhängig davon, wann die Immobilie erworben wurde.


Wohn-Riester-Förderung voll ausschöpfen

Mit dem Wohn-Riester fördert der Staat selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge. Der Vorteil bei der Immobilienfinanzierung kann sich dank Förderung für eine Familie auf mehrere 10.000 Euro summieren. Mit diesen Tipps schöpfen Riester-Sparer das volle Förderpotenzial ihres Vertrages aus – und verschenken garantiert nichts.

Die volle Zulage erhalten
Die maximale Riester-Förderung vom Staat erhält nur, wer einschließlich Zulagen mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt. Umso wichtiger ist es daher, jedes Jahr zu prüfen, ob die Einzahlungen diesen Prozentsatz erreichen. Ist das Einkommen gestiegen, sollten Bausparer den Sparbetrag entsprechend anpassen, um die Zulagen voll auszuschöpfen.

Zulagen rechtzeitig beantragen
Wohn-Riester-Sparer haben jedes Jahr bis zum 31. Dezember Zeit, rückwirkend die Riester-Zulagen für die vergangenen zwei Jahre zu beantragen. Für die 2016er- Zulage also noch bis Ende 2018. Ganz einfach geht es mit einem Dauerzulagenantrag – dann werden die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt.

Änderungen zügig mitteilen
Gehaltserhöhung, Arbeitslosigkeit, Hochzeit oder die Geburt eines Kindes – all das sind Änderungen, die Auswirkungen auf die Höhe der Förderung haben. Bausparer sollten ihren Wohn-Riester-Anbieter informieren, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern. So ist sichergestellt, dass ihnen die vollen Zulagen zufließen.

Riester-Vorteil berechnen
Wohn-Riestern lohnt sich – welchen finanziellen Vorteil die Finanzspritze vom Staat jedem Einzelnen bringt, können Interessierte am besten gemeinsam mit ihrem Berater besprechen. Wer schon vorher anhand einer Beispielrechnung seinen
persönlichen Wohn-Riester-Vorteil ermitteln möchte, kann dies mit nur wenigen Angaben im Riester-Rechner der LBS unter www.lbs.de/riesterrechner im Internet.

Quelle: LBS

 

Veröffentlicht am: 04.01.2018

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