^

URL: https://www.frauenfinanzseite.de/index.php?Achtung-Glaeubiger


Achtung Gläubiger!

Verjährung droht zum 31.12.2016

Ihnen steht Geld aus einer offenen Rechnung zu – und die Rechnung stammt noch aus dem Jahr 2013? Dann sollten Sie sich jetzt ranhalten, denn zum 31. Dezember können diese Ansprüche verjähren.

Drei Jahre beträgt die „regelmäßige Verjährungsfrist“. So regelt es der § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Stichtag ist dabei immer das Jahresende – egal wann im Laufe des Jahres die Forderungen entstanden sind. Die Frist gilt zum Beispiel für Ansprüche aus Kauf- oder Mietverträgen.

Es gibt aber Möglichkeiten, eine Verjährung zu hemmen. Am einfachsten ist es, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, der noch vor Silvester zugestellt werden muss. Auch wenn der Schuldner einen Teilbetrag auf die geforderte Summe bezahlt, lässt sich die Verjährung hemmen.

Viele Gläubiger sind allerdings mit den juristischen Details bei Zahlungsansprüchen und deren Verjährung überfordert. Unterstützung bieten ihnen daher Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen. Diese können alle Maßnahmen im vorgerichtlichen Inkasso übernehmen – bis hin zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Pro Jahr führen Inkassounternehmen der Wirtschaft dadurch mehr als 5 Milliarden Euro an berechtigten Forderungen wieder zurück.

Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen

 

Veröffentlicht am: 24.11.2016

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Nächsten Artikel lesen

Vorherigen Artikel lesen

 

Neu:

▪ High Yield: Besserer Marktzugang für EM-Emittenten Image

▪ PUDER: "Aha. Ok. Let's Surf The Planet"

▪ Von wegen Krise – DAX-Konzerne schütten Rekordsumme aus

▪ Chartanalyse: SAP

▪ Deutsche Wohnimmobilien – Licht am Ende des Tunnels?

▪ PETRA LOTTJE: GEFALTETE FLÜGEL

▪ Mumm kompakt – Japans geldpolitischer Sonderweg und die Auswirkungen

▪ Chartanalyse: Kontron

▪ Berenberg Märkte-Monitor: Die relative Outperformance des europäischen Aktienmarktes gegenüber dem US-Aktienmarkt

▪ New Dutch - unterwegs in den Niederlanden (3)


 

 

 

 

Werbung

Werbung

 

 

 

Werbung

             

 

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk:
| Börsen-Lexikon
| Fotograf Fotomensch Berlin
| Geld & Genuss
| gentleman today
| genussmaenner.de
| geniesserinnen.de
| instock.de
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe

© 2024 by frauenfinanzseite.de, Groß-Schacksdorf. Alle Rechte vorbehalten.